Österreich

Behinderter vertraute dem Nachbarn blind: Konto leer

Ein Sozialhilfeempfänger half seinem gehandicapten Nachbarn, der Rollstuhlfahrer vertraute ihm blind - und wurde bitter enttäuscht.

Heute Redaktion
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Der angeklagte Nachbar
Der angeklagte Nachbar
Bild: privat

Ein an den Rollstuhl gefesselter Waldviertler (59) war teilweise auf die Hilfe seines Nachbarn (53) angewiesen. Bereitwillig half der 53-Jährige bei der Wäsche und tätigte Einkäufe für den Rollstuhlfahrer.

Als der Behinderte dem Nachbarn vertrauensvoll die Bankomatkarte aushändigte, war es mit der unentgeltlichen Nachbarschaftshilfe vorbei: Über 5.000 € zweigte der 53-Jährige für Wirtshausbesuche und Zigaretten ab, besserte sein Einkommen von 944 Euro im Monat beträchtlich auf.

Mies: Nicht einmal vor der Münzspardose des Opfers machte der 53-Jährige Halt und fladerte dem Behinderten sogar noch 20 Euro Kleingeld.

"Ich habe ihm vertraut"

Vor Gericht in Krems berichtete das Opfer: "Ich habe ihm vertraut. Das Geld auf meinem Konto ist aber immer weniger geworden. Es wurden Abhebungen getätigt, da war ich gar nicht in der Stadt, sondern auf Reha."

Der Anklagte zeigte sich äußerst reumütig, wimmerte in Richtung Richterin: "Es tut mir so leid, dass ich ihm das angetan habe. Ich verstehe es selbst nicht, warum ich das getan habe. Ich werde alles tun, dass ich den Schaden wieder gut mache. Es tut mir ja so leid, er hat das nicht verdient."

Die junge Richterin ließ vom Jammern und Gesudere des Angeklagten einlullen. Der vorbestrafte Waldviertler kam mit drei Monaten Haft wegen Diebstahls und Untreue billig davon. Und die Richterin verzichtete auf einen Widerruf der noch offenen Strafen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.