Österreich

Behinderung: Recht auf die gleiche Bezahlung

Heute Redaktion
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AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser
AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser
Bild: AK Niederösterreich/Vyhnalek

Lisa K. fragt die AK Niederösterreich: „Ich sitze im Rollstuhl – kein Problem für meine Arbeit als Sekretärin. Mein Chef zahlt mir aber weniger als Kollegen, wegen meiner Behinderung. Darf das sein?"

Jeder dritte Mensch mit Behinderung fühlt sich einer SORA-Studie zufolge im Arbeitsleben diskriminiert. Dabei gilt ein gesetzliches Gleichstellungsgebot: „Jede Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ist im Arbeitsverhältnis verboten", sagen die AK-Experten.

Das bedeutet für Lisa K.: Sie hat das Recht auf die gleiche Bezahlung wie jemand ohne Behinderung. Wenn Arbeitnehmer aufgrund ihrer Behinderung weniger Arbeitsleistung erbringen, können Unternehmen beim Sozialministeriumservice Lohnförderungen beantragen.

„Fühlen Sie sich diskriminiert im Job? Unsere Sozialrechtsexperten beraten Sie bei allen Fragen und Anliegen kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos bei der AK-Sozialrechtsberatung unter der Tel.: 057171-22000.