Eigentlich hatte man schon am Dienstag mit verschärften Corona-Maßnahmen gerechnet. Am Donnerstag war es dann tatsächlich so weit. Kanzler Kurz, Vize Kogler, Gesundheitsminister Anschober und Innenminister Nehammer präsentierten die neuen Regeln.
Das sind die Details:
Veranstaltungen und Zusammenkünfte im privaten Bereich werden indoor auf zehn Personen beschränkt. Outdoor bleibt es auch bei privaten Events bei der Obergrenze von 100 Personen.
Auch diese limitiert die Regierung auf maximal zehn Teilnehmer.
Die sind von der Obergrenze ausgenommen, sollen so stattfinden, "wie das die Angehörigen wollen".
Auch hier gilt künftig die Sperrstunde 1 Uhr Früh. Zudem sind pro Tisch maximal zehn Personen erlaubt.
Gegessen und getrunken werden darf nur mehr im Sitzen. Pro Tisch zehn Personen. Barbetrieb im Stehen ist nicht erlaubt. Und: Beim Hinein- und Hinausgehen sowie beim Weg zur Toilette herrscht Maskenpflicht. Motto: Ist man in Bewegung, ist die Maske auf.
Bei Feiern in Innenräumen maximal 10 Personen. Für private Wohnungen ist das eine Empfehlung. Begräbnisse und religiöse Events sind ausgenommen.
Auch hier darf nur im Sitzen konsumiert werden. Heißt: Bier auf der Tanzfläche ist künftig tabu.
Hier sei viel in Sicherheitskonzepte investiert worden, so die Regierung. Daher bleiben die Obergrenzen indoor bei 1.500 und outdoor bei 3.000 bestehen. Die Gesundheitsbehörden haben aber die Möglichkeit, diese Zahlen zu reduzieren.
In Lokalen sind maximal 10 Personen an einem Tisch gestattet. Gegessen und getrunken wird nur am Tisch, Barbetrieb ist verboten. Sperrstunde: 1 Uhr.
Das entsprechende Konzept für den Wintertourismus soll kommende Woche präsentiert werden.
"Aus heutiger Sicht" sei die Ballsaison, "so wie wir sie hatten, nicht denkbar", so Kurz. Der Jägerball wurde bereits abgesagt.
Kommen mehr als zehn Personen, braucht es ein Präventionskonzept und eine behördliche Genehmigung.
Ein Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen im Privaten erlaubt die Verfassung nicht. Hier setzt man Eigenverantwortung und darauf, dass "die Masse der Menschen in Österreich nicht in einem Ausmaß wohnt, dass es möglich ist, mehr als zehn Personen einzuladen" (© Kurz).
Hier gilt das "Hausrecht". So müssen etwa Öffi-Betreiber dafür sorgen, dass der Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Die Polizei kann nur im Konfliktfall einschreiten.
Schutzmasken müssen ab Montag auch auf Märkten und bei Messen getragen werden. In der Gastronomie Maskenpflicht auch für Gäste, außer am Tisch.
In Kraft treten soll die entsprechende Verordnung am Montag um 0 Uhr