Der kleine Samuel (Name geändert, Anm.) hat ein schweres Schicksal. Er leidet seit der seiner Geburt an einer Autismusstörung, an Epilepsie und an einer seltenen Viruserkrankung (CMV-Enzephalopathie). Trotzdem wurde das Pflegegeld von der PVA (Pensionsversicherungsanstalt) im Herbst 2022 neu berechnet und schließlich auf Kategorie 3 herabgestuft.
Die verzweifelten Eltern wandten sich an die Juristen der Arbeiterkammer Oberösterreich. "Schnell war klar, dass die Pflegegeldstufe 3 nicht ausreicht, um den tatsächlich nötigen Pflegeaufwand abzudecken", so die AK-Experten.
Die AK brachte somit eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht ein. Wegen eines eindeutigen Gutachtens gelang es der AK, mit der PVA vor Gericht einen Vergleich abzuschließen.
Ergebnis: Ab 1. November 2022 wird das Pflegegeld rückwirkend mit der Pflegegeldstufe 4 ausbezahlt. Das bedeutet 251,20 Euro mehr pro Monat beziehungsweise 3.014,40 Euro mehr pro Jahr für die Pflege von Samuel.
"Die Eltern können sich die Ausgaben für die notwendigen Spezialbehandlungen und -aufwendungen wieder leichter leisten", betont AK-Präsident Andreas Stangl. Der Fall zeige: "Wir sind nicht nur jederzeit für unsere AK-Mitglieder, sondern auch für ihre Kinder da, wenn Hilfe benötigt wird".