Oberösterreich

Behörde streicht schwer krankem Bub (4) einfach Geld 

Ein schwer kranker Bub (4) aus dem Bezirk Linz-Land sollte behördlich weniger Unterstützung bekommen. Erst eine Klage durch Experten half.

Peter Reidinger
Die PVA strich den Eltern des schwer kranken Buben die Hilfsgelder.
Die PVA strich den Eltern des schwer kranken Buben die Hilfsgelder.
Denise Auer

Der kleine Samuel (Name geändert, Anm.) hat ein schweres Schicksal. Er leidet seit der seiner Geburt an einer Autismusstörung, an Epilepsie und an einer seltenen Viruserkrankung (CMV-Enzephalopathie). Trotzdem wurde das Pflegegeld von der PVA (Pensionsversicherungsanstalt) im Herbst 2022 neu berechnet und schließlich auf Kategorie 3 herabgestuft.

Die verzweifelten Eltern wandten sich an die Juristen der Arbeiterkammer Oberösterreich. "Schnell war klar, dass die Pflegegeldstufe 3 nicht ausreicht, um den tatsächlich nötigen Pflegeaufwand abzudecken", so die AK-Experten.

Die AK brachte somit eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht ein. Wegen eines eindeutigen Gutachtens gelang es der AK, mit der PVA vor Gericht einen Vergleich abzuschließen.

Ergebnis: Ab 1. November 2022 wird das Pflegegeld rückwirkend mit der Pflegegeldstufe 4 ausbezahlt. Das bedeutet 251,20 Euro mehr pro Monat beziehungsweise 3.014,40 Euro mehr pro Jahr für die Pflege von Samuel.

"Die Eltern können sich die Ausgaben für die notwendigen Spezialbehandlungen und -aufwendungen wieder leichter leisten", betont AK-Präsident Andreas Stangl. Der Fall zeige: "Wir sind nicht nur jederzeit für unsere AK-Mitglieder, sondern auch für ihre Kinder da, wenn Hilfe benötigt wird". 

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