Wien
Wiener Parksheriffs stellten falsche Parkstrafen aus
Durch einen Behörden-Fehler könnten zahlreiche Wiener zu Unrecht von Parksheriffs abgestraft worden sein. Das können Betroffene jetzt tun.
Dem ÖAMTC wurden in den vergangenen Tagen mehrere Fälle herangetragen, wonach Autobesitzer trotz gültigem Parkpickerl einen Strafzettel wegen Abstellen des Fahrzeuges ohne Parkschein erhalten haben. Wie der Club auf Nachfrage bei einem Wiener Bezirksamt feststellen konnte, sollen "behördeninterne Softwareprobleme" dafür verantwortlich sein.
Diese hätten dazu geführt, dass manche Verlängerungen von Parkpickerl nicht an die Parkraumüberwachung weitergeleitet wurden. "Parksheriffs wird somit bei der Überprüfung betroffener Fahrzeuge fälschlicherweise angezeigt, dass kein Parkpickerl vorhanden ist. Da natürlich auch kein Parkschein gelöst wurde, stellen sie einen Strafzettel aus", so Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste.
Auf keinen Fall bezahlen
Fahrzeuglenker, die in ihrem Parkpickerlbezirk einen Strafzettel bekommen haben, sollten daher genauer hinsehen, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist. "Wer einen aufrechten Bescheid und somit ein gültiges Parkpickerl hat, benötigt natürlich keinen Parkschein in seinem Bezirk", bestätigt der Jurist.
Wer dennoch ein Organmandat vorfindet, solle die Strafe keinesfalls bezahlen, sondern Einspruch erheben. Mitglieder des Mobilitätsclubs könnten sich an die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden.
Kein Geld zurück
Wurde die Strafe hingegen bereits bezahlt, hat wohl Pech. Der unerfreuliche Grund: es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rückzahlung. "Die Behörde wäre dennoch angehalten, im Sinne der Bürgerfreundlichkeit bereits geleistete Zahlungen gegen Nachweis des aufrechten Bescheids zurückzuerstatten", gibt ÖAMTC-Experte Martin Hoffer abschließend zu bedenken. "Schließlich darf ein solcher Fehler nicht zulasten der Betroffenen gehen!"