Wirtschaft

Behörde fände Bankomat-Gebühren-Verbot bedenklich

Heute Redaktion
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Die Bundeswettbewerbsbehörde sagt Nein zu einem Verbot der Bankomatgebühren. Das würde den Wettbewerb einschränken und wäre verfassungsrechtlich bedenklich. Damit stellt sie sich gegen den Wunsch des Finanzministers, die Bankomat-Gebühren gesetzlich zu verbieten.

Die Bundeswettbewerbsbehörde sagt Nein zu einem Verbot der Bankomatgebühren. Das würde den Wettbewerb einschränken und wäre verfassungsrechtlich bedenklich. Damit stellt sie sich gegen den Wunsch der Politik, die Bankomat-Gebühren gesetzlich zu verbieten.

Die Diskussion rund um die Bankomat-Gebühren begann, als der private Bankomat-Betreiber "Euronet" eine Gebühr von 1,95 Euro pro Behebung einführte. Als dann die BAWAG nachzog, war der Damm endgültig gebrochen. Die Wogen gingen hoch.

Auch die Politik schaltete sich ein: Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) will den Banken und Bankomatbetreibern per Gesetz verbieten, für eine Geldbehebung extra Gebühren zu verlangen. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) war mit seinem Vorschlag einer genauen Kennzeichnung kostenpflichtiger Geräte schon vorsichtiger.

Nun schaltet sich die Bundeswettbewerbsbehörde ein. In einem Bericht stellt sie sich gegen das angedachte Verbot, weil es den freien Wettbewerb einschränken würde. Außerdem sei es verfassungsrechtlich bedenklich.