Doch jetzt hat es sich die Behörde plötzlich anders überlegt. In einem formlosen Schreiben ersucht der Magistrat den Josefstädter um Rückgabe des Pickerls, um "den rechtskonformen Zustand herzustellen" (siehe Faksimile).
Die Ausstellung der Parkberechtigung sei ein "Versehen der Behörde" gewesen. Weil Mauthe einen Parkplatz hat … Das lässt er nicht gelten: "Warum sollte ich das Pickerl zurückgeben? Schließlich habe ich einen gültigen Bescheid in Händen!"