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Behörde schickt Steuer-Rechnung an Grab

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Zwei Dinge auf Erden sind sicher - die Steuern und der Tod: Eine Gemeinde in der Bretagne (Frankreich) hat beides nun kombiniert und eine Steuerforderung an das Grab einer Verstorbenen adressiert.

Zwei Dinge auf Erden sind sicher – die Steuern und der Tod: Eine Gemeinde in der Bretagne (Frankreich) hat beides nun kombiniert und eine Steuerforderung an das Grab einer Verstorbenen adressiert.

Peinlicher Fauxpas in Frankreich: Wie die Gemeindeverwaltung von Sarzeau in der Bretagne am Samstag mitteilte, ging bei ihr ein Schreiben des Finanzamtes ein, das an eine tote Einwohnerin gerichtet war und als Adresse "Grab 24, Reihe E, Friedhofsweg" trug.

Wie ein Finanzbeamter der Stadt der Zeitung "Ouest France" sagte, handelte es sich um einen Grundsteuer-Forderung. Er vermutet, dass einer der Erben der Verstorbenen die Adresse den Behörden angegeben habe, "weil er die Grundsteuer nicht zahlen wollte".