Wirtschaft

Behörde warnt vor Fallen beim Roaming im Urlaub

Vorsicht, Stolpersteine! Österreichs Telekom-Behörde RTR warnt vor teuren Falle beim Telefonieren im Ausland.

Heute Redaktion
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Vorsicht! Wer im Urlaub nicht achtgibt, kann teure Überraschungen erleben.
Vorsicht! Wer im Urlaub nicht achtgibt, kann teure Überraschungen erleben.
Bild: Fotolia

Roaming-Aufschläge in der EU sind zwar Mitte Juni gefallen – und Telekom-Kunden können dadurch viel Geld sparen. Aber: "Aus vielen Anfragen erkennen wir, dass der Grundsatz 'Roam like at Home', also 'telefonieren wie zu Hause' oftmals zur Verunsicherung führt", weiß RTR-Geschäftsführer Mag. Johannes Gungl. Deshalb gibt's hier Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Wo gilt "Roam like at Home" – und wo nicht?

Die Roamingregeln gelten ausschließlich im Europäischen Wirtschaftraum (EWR). Das sind die EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Roamingregeln gelten nicht im Nachbarland Schweiz und in Drittstaaten.

Daher Achtung: Urlaubt man beispielsweise in der Schweiz, in der Türkei oder in Amerika, kann die Nutzung des Handys nach wie vor zu überraschend hohen Telefonrechnungen führen. Ebenso ist das Roaming auf Kreuzfahrtschiffen und Fähren ausgeschlossen, wenn man das Bordnetz des Schiffes nutzt. Denn: Diese Verbindungen laufen in der Regel über teure Satellitennetze. Gleiches gilt für Flugzeuge.

Welche Leistungen umfasst "Roam like at Home"?

Es sind Datenverbindungen, Telefonate und SMS umfasst: Für Datenverbindungen ist die End-Destination egal. Bei SMS und Telefonaten sind Verbindungen zu Staaten außerhalb des EWR („EWR-Drittstaaten") nicht von Roaming-Gebühren befreit. Für einen österreichischen Urlauber in Italien bedeutet das, dass Verbindungen nach Österreich, innerhalb Italiens und von Italien in ein anderes EWR-Land wie eine Verbindung im Inland (also in Österreich) behandelt werden.

Weiterhin keine Entgeltschranken für Roamingverbindungen gibt es in Nicht-EWR-Ländern, also z.B. für eine Verbindung von Italien in die USA. Ebenso sind „normale" Auslandsverbindungen nicht umfasst, also z.B. ein Telefonat eines österreichischen Mobilfunkkunden von Österreich nach Italien. Hier fallen weiterhin Kosten für Auslandsgespräche an – gestaffelt nach Zonen.

Müssen Betreiber Roaming anbieten?

Die Antwort ist nein. Roaming kann seitens des Betreibers vertraglich teilweise oder ganz ausgeschlossen werden. Daher ist es empfehlenswert, sich vor einem Auslandsaufenthalt zu erkundigen, ob man einen Vertrag besitzt, der Roamingleistungen beinhaltet – oder nicht. Im schlimmsten Fall kann man dann vom Ausland aus weder telefonieren noch SMS versenden.

„Man sollte sich über diese grundsätzlichen Rahmenbedingungen im Klaren sein, bevor man sich mit den weiteren, teils sehr komplizierten Regeln zu Roaming weiter beschäftigt.", sagt Gungl und empfiehlt, sich vor einem Auslandaufenthalt in jedem Fall bei seinem Betreiber über die Details seines eigenen Vertrages zu informieren. (bart)