Österreich

Behörden-Wirrwarr um Zuständigkeit

Heute Redaktion
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Die Verdächtigen sind in Ungarn in Haft, die Obduktion der Leichen findet in Österreich statt. Die ungarischen Behörden prüfen die Hintergründe, während die burgenländische Staatsanwaltschaft von ihrer Zuständigkeit ausgeht. Die große Frage: Sind die Flüchtlinge in Österreich gestorben oder schon tot über die Grenze gefahren?

Nach dem Fund von klären.

Obduktion in Österreich

Die Obduktionen der am Donnerstag im Burgenland entdeckten Leichen sind derzeit in Wien im Gange. Sie wurden am Freitag von einer Kühlhalle in Nickelsdorf - in der sie zwischengelagert wurden - nach Wien transportiert. Ziel ist es, die Todesursache zu bestätigen. Es wird vermutet, dass die Flüchtlinge durch Ersticken zu Tode gekommen sind.

Verdächtige in Ungarn

Unterdessen wurden in Ungarn laut Sprecherin der Budapester Polizei, Viktoria Kovacs-Csiszer, mehr als 20 Personen verhört. Zwischenzeitlich waren bis zu sieben Personen in Haft, nun sind es nur noch vier Hauptverdächtige.

Es handelt sich um den Fahrzeughalter des Schlepper-Lkws, einen Bulgaren libanesischer Abstammung, zwei weitere Bulgaren und einen Afghanen mit ungarischer Identitätskarte. Der burgenländische Landespolizeidirektor Hans Peter Doskozil vermutet einen bulgarisch-ungarischen Schlepperring hinter der Tragödie.

Internationaler Haftbefehl

Festgenommen wurden die Männer aufgrund eines Europäischen Haftbefehls, der von Österreich erlassen wurde. Die in Österreich zuständige Staatsanwaltschaft Eisenstadt erwartet eine Auslieferung der Verdächtigen nach Österreich, wie es der Mechanismus eines solchen Haftbefehls indiziert.

Die ungarischen Behörden prüfen indes, ob sie die Verdächtigen tatsächlich ausliefern. Auch ist nicht klar, ob es Sache der Staatsanwaltschaft in Österreich ist, die Männer anzuklagen.

Die Ergebnisse der Obduktion sind entscheidend: Sollte sich herausstellen, dass die Flüchtlinge bereits tot waren, als sie über die Grenze nach Österreich fuhren, würde das Verfahren nach dem Territorialitätsprinzip den ungarischen Behörden zufallen.