Österreich

Polizei warnt: Verzichte auf diese Halloween-Streiche!

Heute Redaktion
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Halloween steht vor der Tür, bald heißt es wieder: Süßes oder Saures! Aber Vorsicht, manche "Scherze" sind nicht nur nicht lustig, sondern können dir Ärger mit der Polizei einhandeln.

Anlässlich des bevorstehenden Halloweens am 31. Oktober warnt die österreichische Polizei vor unvorhergesehenen Folgen für überlustige Scherzbolde.

Bei dem aus Amerika übernommenen Brauch ziehen Kinder und Jugendliche am Abend von Haus zu Haus und stellen die Bewohner mit den Worten "Süßes oder Saures" vor die Wahl zwischen einem einer süßen Spende oder einem bösen Streich.

Sachbeschädigung und Ruhestörung

Die Gesetzeshüter ersuchen Eltern und Erziehungsberechtigte in einer öffentlichen Aussendung mit ihren Kindern klärende Gespräche zu führen. Denn nicht alles, was ein "harmloser Streich" sein soll, ist auch erlaubt:

Das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern oder Autos, Beschädigen von Briefkästen, Zerstören von Mülltonnen, aber auch die Bedrohung von Menschen oder Diebstähle, stellen Straftaten dar, die ausnahmslos zur Anzeige gebracht werden. Die Polizei wird zu diesen Zeiten auch verstärkt Streifen im Einsatz haben und bei möglichen Strafrechtsdelikten einschreiten. Eine Beispielliste mit möglichen Straftaten findest du in der Bildstrecke oben.

Zivilrechtliche Folgen

Wer jetzt glaubt, Kinder oder Jugendliche unter 14 Jahren sind sowieso aus dem Schneider, weil sie noch nicht strafrechtlich belangt werden können, der irrt. Geschädigte können zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens, beispielsweise die Reinigung der Hausfassade, einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an die zuständige Jugendwohlfahrt.

Deshalb appelliert die Polizei noch vor Halloween mit den Kindern und Jugendlichen ein klärendes Gespräch zu führen: Ihnen muss klar gemacht werden, dass oftmals harmlose "Streiche" gerichtlich strafbare Handlungen darstellen.

Jugendschutzgesetz beachten

Eltern und Erziehungsberechtigte sollten ihren Kids den besten Weg für ihre "Halloween-Tour" erklären. "Sinnvoll ist es sich mit den Kindern zu überlegen wann sie mit wem bis wann unterwegs sein dürfen und was erlaubt ist und was nicht", so die Polizei.

Zudem sollte abgeklärt werden, wie lange sich Kinder in der Nacht auf öffentlichen Plätzen aufhalten dürfen. Diese Vorgaben sind abhängig von dem Jugendschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes. In Wien und Niederösterreich etwa müssen unter 14-Jährige bis maximal 23 Uhr wieder daheim sein, 14- bis 16-Jährige spätestens um 1.00 Uhr.