Österreich

Bei lebendigem Leib verbrannt - Freispruch

Heute Redaktion
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Bei lebendigem Leib soll ihr Mörder die 28-Jährige Shqiponje Flora A. vor zwei Jahren verbrannt und die Leiche auf einem Misthaufen in der Slowakei beseitigt haben. Der Mann wurde am Donnerstag freigesprochen.

Bei lebendigem Leib soll ihr Mörder die 28-Jährige Shqiponje Flora A. vor zwei Jahren auf einem Acker östlich von Bratislava verbrannt und die Leiche auf einem Misthaufen in der Slowakei beseitigt haben. Der Mann wurde am Donnerstag freigesprochen.

Der 45-Jähriger Lebensgefährte der jungen Frau musste sich am Wiener Landesgericht dafür vor einem Geschworenengericht verantworten.

Die Geschworenen entschieden in dem Indizienprozess mit 7:1 Stimmen zugunsten des 45-Jährigen. Da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Kein stichfester Sachbeweis

Laut Staatsanwalt Leopold Bien soll der Bauingenieur im Oktober 2010 seine Freundin aufgrund "krankhafter Eifersucht" und des sich abzeichnenden Endes der Beziehung getötet haben. Einen hieb-und stichfesten Sachbeweis konnte die Anklage nicht vorlegen. Vielmehr würden mehrere Indizien "schlüssig und widerspruchsfrei" für die Täterschaft des Mannes sprechen. So wurde am Fundort ihrer sterblichen Überreste eine aus der Wohnung der Frau stammende Decke aus Leopardenfell entdeckt, in welche die aus dem Kosovo stammende Frau eingewickelt worden war.

Entlastung durch Zeugen

Der Freispruch war von zahlreichen Prozessbeobachtern jedoch erwartet worden, nachdem der 45-Jährige am zweiten Verhandlungstag überraschend enthaftet worden war. Zeugen hatten ihre zunächst belastenden Angaben relativiert. So wichen ein Lokalbesitzer und dessen Kellnerin recht deutlich von der Behauptung des Staatsanwalts ab, der 45-Jährige habe den beiden suggeriert, am Tag des Verschwindens seiner Freundin zeitig bei ihnen im Lokal gewesen zu sein, um sich so ein falsches Alibi zu verschaffen. Ein Arbeitskollege wiederum, dem der Baumeister angekündigt haben soll, er werde Flora töten und sie "verschwinden lassen", stellte im Zeugenstand fest, er habe diese Äußerung nicht ernst genommen.

"Mörder wird freigesprochen"

Bien machte in seinem Plädoyer deutlich, dass er den Angeklagten weiterhin mit Sicherheit für den Täter hält: "Wenn es heute einen Freispruch gibt, dann wird ein Mörder freigesprochen." Es sei gesichert, dass die Überwurfdecke, deren Überreste bei der Leiche in der Slowakei gefunden worden waren, die "Klammer zwischen der Wohnung und der Tat sei". Daraus ergebe sich zwingend, dass der Täter Zugang zu diesen vier Wänden gehabt haben muss, was für irgendwelche Schlepper oder andere angebliche Verdächtige nicht zutrifft.

"Wer soll sonst Mörder sein?"

In der Nacht der Tat, am 16. Oktober 2010, hatten sich in der Wohnung nur drei Personen aufgehalten: Flora A., der Angeklagte sowie der Bruder des Opfers. "Flora wird sich nicht selbst stranguliert und angezündet haben, der Bruder hat geschlafen, was auch der Angeklagte bestätigt - also bleibt nur er selbst", argumentierte Bien. "Wenn zwei Personen in einem Raum sind und nur einer kommt lebend heraus, wer soll der Mörder gewesen sein?"