Österreich

Bei Neuwidmung künftig zwei Drittel "gefördert"

Heute Redaktion
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Künftig sollen bei Neuwidmungen in Wien zwei Drittel gefördert errichtet werden: Planungssprecher Christoph Chorherr (Grüne) und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) stellten nun die Details vor. Beschlossen soll die Novelle der Bauordnung Ende November.
Künftig sollen bei Neuwidmungen in Wien zwei Drittel gefördert errichtet werden: Planungssprecher Christoph Chorherr (Grüne) und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) stellten nun die Details vor. Beschlossen soll die Novelle der Bauordnung Ende November.
Bild: Sabine Hertel

Bei Grundstücksneuwidmungen ab 5.000 m² müssen künftig zwei Drittel "leistbar" sein. Das sieht eine Novelle der Wiener Bauordnung vor, die Ende November beschlossen wird.

Steigende Mietpreise bei gleichzeitig stark steigendem Bedarf an Wohnraum: Auch in Wien wird es immer schwieriger eine leistbare Wohnung zu finden. Dazu kommen explodierende Grundstückspreise, die sich bald nur noch private Investoren leisten können. Doch damit soll nun Schluss sein: Mit einer Novelle der Wiener Bauordnung will die Stadt Wien nun leistbares Wohnen absichern und gegen Spekulationen am Grundstücksmarkt vorgehen.

Möglich machen soll das die neue Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau", die bei Neuwidmungen sicherstellt, dass im Regelfall nur noch Wohnbauten mit einem Anteil von zwei Drittel an geförderten Wohnungen errichtet werden. Der Anteil an freifinanzierter Wohnnutzfläche wird damit auf ein Drittel reduziert. Schlagend wird die neue Kategorie bei Neuwidmungen ab einer Wohnnutzfläche von 5.000 m². Davon nicht betroffen sind bereits bestehende Widmungen.

Stärkung leistbaren Wohnens und Kampf gegen Bodenspekulation

"Wir setzen damit ein kraftvolles wohnpolitisches Signal, bekämpfen die Hauptursache der Kostenexplosion beim Wohnen, nämlich die Spekulation mit Grund und Boden und schaffen dadurch mehr leistbaren Wohnraum", erklären Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) und der Planungssprecher der Grünen Wien, Christoph Chorherr.

188 Euro pro Quadratmeter - Neue Grenze für Grundstückspreise

Um gegen Grund und Boden-Spekulationen vorzugehen, werden die Grundstückskosten mit 188 Euro limitiert. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass sich viele gemeinnützige Bauträger die immer höheren Quadratmeterpreise nicht mehr leisten konnten und dadurch immer mehr freifinanzierte Projekte zum Zuge kamen.

"In den vergangenen Jahren ist der Anteil des geförderten Wohnbaus an der Neubauleistung in Wien von vormals fast drei Viertel auf ein rund ein Drittel zurückgegangen", erklärt Chorherr gegenüber der APA. Mit der Novelle sollen künftig zumindest wieder die Hälfte aller neu errichteten Wohnungen gefördert sein.

Um das noch weiter abzusichern soll die Stadt Wien künftig auch sogenannte "Wohnzonen" verhängen dürfen. "Derzeit können bei einer Wohnwidmung auch Hotels oder Büros gebaut werden. Mit der Wohnzone wird es möglich sein, die Errichtung von Beherbergungsbetrieben zu untersagen", ", so Chorherr im APA-Gespräch.

Richtlinien für transparenten Vollzug

In den vergangenen Wochen und Monaten erarbeitete eine Experten-Gruppe Planungsgrundlagen, die künftig als Leitlinie für einen sachlichen, transparenten und durchgängigen Vollzug dienen sollen. Dabei wurde besonders auf Fragestellungen wie "in welchen Fällen kommt die Widmungskategorie zur Anwendung" oder "wie hoch soll der Anteil von gefördertem Wohnraum gegebenenfalls sein" eingegangen.

Die neue Widmungskategorie soll grundsätzlich bei allen Neuausweisungen angewandt werden, bei denen bislang keine "Wohngebiete" oder "Gemischte Baugebiete" bestanden. Das betrifft auch sogenannte Aufzonungen, also wenn die Bauklasse durch Auf- oder Zubauten erhöht werden soll.

Ausnahmen für "gewünschte städtebauliche Projekte"

Es soll aber auch Ausnahmen geben, wo die neue Zwei Drittel-Regel bei Neu- oder Umwidmungen nicht angewendet wird, wie Gaal und Chorherr informierten. Davon betroffen seien etwa "gewünschte städtebauliche Projekte" wie beispielsweise der Überbauung von Bahngleisen, die sehr teuer und daher oft nur mit Hilfe privater Investoren realisierbar seien.

In solchen Ausnahmefällen soll aber zuvor das Einverständnis der Stadtentwicklungskommission oder des Wiener Gemeinderats eingeholt werden.

Novelle soll Ende November beschlossen werden

Beschlossen werden soll die Novelle zur Wiener Bauordnung inklusive der neuen Flächenwidmungskategorie am 29. November im Wiener Landtag. Die "Planungsgrundlagen", wie die neue Widmungskategorie konkret zu vollziehen ist, sollen als "Gemeinderatsmaterie" schon in der Sitzung tags zuvor abgesegnet werden.

Inkrafttreten werden die Bestimmungen zur neuen Widmungskategorie "geförderter Wohnbau" dann drei Monate nach der Kundmachung der Gesetzesänderung. (lok)