Kärnten

Bei Polizei-Kontrolle kommt es immer dicker und dicker

Diese Woche ging der Kärntner Polizei ein totaler Waffennarr ins Netz. In seinem Haus hatte der 61-Jährige ein ganzes Arsenal samt NS-Devotionalien.

Roman Palman
Blaulicht eines Polizeiwagens im Einsatz. Symbolbild
Blaulicht eines Polizeiwagens im Einsatz. Symbolbild
Frank HOERMANN / dpa Picture Alliance / picturedesk.com

Am späten Vormittag des 21. November 2022 führten Beamte der Polizeiinspektion Völkermarkt eine routinemäßige Waffenüberprüfung im Haus eines 61-jährigen Völkermarkters durch.

Im Zuge der Waffenüberprüfung konnte auf einer Kommode im Vorraum eine Pistole mit einem daneben liegenden geladenen Magazin vorgefunden werden. Doch das war erst der Anfang.

Verbotenes Kriegsmaterial

In einem weiteren Raum wurden die auf den Mann registrierten Langwaffen der Kategorie B und eine Faustfeuerwaffe ungesichert und frei herumstehend bzw. -liegend vorgefunden werden.

Folgend fanden sie auch noch ein voll funktionsfähiges Repetiergewehr aus dem zweiten Weltkrieg, sowie zwei Stück Langwaffenmunition, welche auf verbotenes Kriegsmaterial hindeuteten, an der Wand.

Alleine aufgrund dieser Tatsachen wurde von den Beamten aus Eigenem ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Doch danach kam es für die Beamten noch dicker.

Nazi-Hort aufgedeckt

Zusätzlich hatte der Waffennarr noch sechs Bajonette, ein Pfefferspray, ein Schreckschussrevolver und eine erhebliche Menge passender Munition (über 500 Stück) gehortet, die aufgrund des ausgesprochenen Waffenverbots sofort sichergestellt werden.

Neben dem Arsenal hatte der 61-Jährige außerdem diverse NS-Devotionalien, wie Orden, Uniformteile, Abzeichen, Literatur und Bilder zur Schau gestellt.

Hausdurchsuchung

Aufgrund dieser Tatsache ordnete die Staatsanwaltschaft Klagenfurt und ein Gericht eine sofortige Hausdurchsuchung an. Neben den beschriebenen NS-Devotionalien konnte dabei dann noch eine Schreckschusspistole, Restbestände an scharfer Munition, sowie ein verbotenes 30-Schuss-Magazin gefunden und sichergestellt werden.

Der Mann wird nach weiteren Erhebungen wegen Übertretungen nach dem Waffengesetz und dem Verbotsgesetz der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

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