Ein Auge blutunterlaufen, dazu massive Schwellungen im Gesicht: Eine Einvernahme auf einer Polizeiinspektion in Wien-Fünfhaus endete für einen 41-Jährigen mit einer schweren Verletzung – wir berichteten. Der Syrer sprach von Polizeigewalt. Er gab an, bei der Einvernahme von einem Beamten mit Faustschlägen attackiert worden zu sein. "Stimmt nicht", konterte die Polizei. Der 41-Jährige sei bei auf der Polizeiinspektion in Rage geraten. Die Beamten hätten ihn an den Armen festgehalten, dabei sei er mit dem Kopf auf die Tischkante geknallt. Andere Zeugen gab es nicht, das Verfahren gegen den Beamten wurde längst eingestellt. Der Syrer wurde im Sommer wegen Falschaussage und Verleumdung verurteilt. Er ging mit Hilfe von Anwalt Helmut Graupner in Berufung. Dieser sprach sogar von "Polizeifolter".
Doch bei der Verhandlung am Oberlandesgericht Wien war davon keine Rede. "Der gerichtsmedizinische Sachverständige hat festgestellt, dass die fotografisch dokumentierten Verletzungen mit den geschilderten Faustschlägen gut vereinbar sind", schildert Anwalt Graupner. Ein Aufprall auf der Tischkante sei bei diesem Verletzungsbild hingegen "unmöglich". Die Berufungsrichter waren wenig beeindruckt: Alles habe sich in Sekundenbruchteilen abgespielt, der 41-Jährige könnte genauso gut auf die Tischplatte und nicht auf die Kante geprallt sein. Das mache keinen Unterschied.
"Deswegen sei erwiesen, dass der Mann nicht geschlagen worden ist sondern sich auf der Tischplatte selbst verletzt hat. Weil er somit gelogen habe, sei er wegen Falschaussage und Verleumdung zu verurteilen", so Anwalt Graupner. Die vom Erstgericht über den Unbescholtenen verhängte Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung sei überdies völlig angemessen. Der Mann ist nun vorbestraft. Erst nach zehn Jahren wird das Urteil aus dem Strafregister getilgt.