Österreich
Knalleffekt: Angeklagter trotz Mordkomplotts frei
Ein früherer Fleischer soll einen dicken Ex-Wega-Beamten (vulgo "der Schweinerne") dafür angeheuert haben, seine Ex-Frau umzubringen – Freispruch.
Ein echter Wiener geht nicht unter. Nicht einmal unter trostlosem Verdacht. "A schens Büdl, bittschen", mit diesen Worten begrüßte Rupert K. – Typ Mundl – am Dienstag die Fotografen am Wiener "Landl".
"A bissal a Glück hob i no"
Der 69-jährige Invaliditäts-Pensionist stand zum bereits zweiten Mal vor Gericht, weil er einen Auftragskiller zur Beseitigung seiner Ex-Ehefrau angeheuert haben soll. In Durchgang eins setzten Berufsrichter den Schuldspruch (7:1) der Geschworenen wegen Rechtsirrtums aus. Rupert K. (69) sagte damals: "A bissal a Glück hob i a no im Leben." Zwischenzeitlich war er enthaftet worden, um nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht wieder in U-Haft genommen zu werden.
Beim "Schweinernen" Mord bestellt?
Gestern also alles zurück auf Anfang. Neuer Prozess vor neuen Geschworenen. Angeklagt war der Mann (19 Vorstrafen, erste Verurteilung im zarten Alter von 17 Jahren), da er einem verdeckten Ermittler ("Ich nannte ihn 'der Schweinerne', weil er so dick ist") 10.000 Euro dafür geboten haben soll, damit der seine Ex beseitigt.
"Hab das alles nur gespielt"
Rupert K. – pensionierter Fleischer – will den Job des Mannes (Polizei-Informant) sofort "gerochen" haben: "Wenn man in einem Schweinestall arbeitet, kriegt man den Geruch einer Sau." Das Mordkomplett sei "nur Rederei" gewesen: "Ich hab das alles nur gespielt und wollte wissen, wie weit er geht."
Ebendieser Ex-Cop, der weiterhin als Informant der Polizei tätig ist, kämpfte vor Gericht mit Erinnerungslücken: "Ich kann nicht mehr verifizieren, was wann gesprochen wurde. Es ist schwierig für mich – ich muss auf das beziehen, was im Akt steht", so der Mann.
Freispruch im Zweifel
Für den souverän verteidigenden Star-Anwalt Rudolf Mayer war genau das ein gefundenes Fressen. Über seinen einschlägig vorbestraften Klienten sagte er: "Ja, er ist ein Strolch!" Aber, so der Verteidiger: "Einen Auftagsmord, für den erst im Nachhinein bezahlt wird, den gibt's nicht."
Das sahen letztlich auch die Geschworenen so – vier von ihnen hielten Rupert K. für schuldig, vier glaubten der Anklägerin nicht – Freispruch im Zweifel! Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dennoch wurde Rupert K. noch im Gerichtssaal enthaftet und ging als freier Mann aus dem Gericht. Ein echter Wiener geht eben nicht unter.