Österreich

Bekannten erschossen: Sieben Jahre Haft

Heute Redaktion
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Ein steirischer Pensionist wurde am Dienstag in Graz zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil er seinen Bekannten im Jänner durch einen Kopfschuss aus nächster Nähe getötet hat. Er gab an, er habe Angst gehabt und sich von dem betrunkenen Mann bedroht gefühlt. Das Urteil wegen Totschlags ist nicht rechtskräftig.

Ein steirischer Pensionist wurde am Dienstag in Graz zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil er seinen Bekannten im Jänner durch einen  Kopfschuss aus nächster Nähe  getötet hat. Er gab an, er habe Angst gehabt und sich von dem betrunkenen Mann bedroht gefühlt. Das Urteil wegen Totschlags ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte laut Staatsanwältin Barbara Schwarz bis zur Tat ein beschauliches Leben mit seinem Hund "Balu" geführt. Dann lernte er Anfang 2013 das spätere Opfer kennen. Die "nicht sehr gewinnende Persönlichkeit dieses Herrn", so die Anklägerin, hatte einen starken Einfluss auf das Leben des Pensionisten. Sein neuer Bekannter kam fast jeden Tag zu ihm in die Wohnung, ging mit seinem Hund spazieren und pumpte ihn ständig um Geld an. Der 61-Jährige wehrte sich nie gegen die Übergriffe bis ein Streit tödlich endete.

Das spätere Opfer hatte offenbar sehr rasch erkannt, dass dem 61-Jährigen eine Bezugsperson fehlte und er nützte das aus, um immer wieder Geld für seine Spielsucht und für Alkohol zu bekommen. Als er im Jänner wieder einmal bei seinem Bekannten läutete, wollte ihn dieser erst nicht in die Wohnung lassen.

Opfer hantierte mit Revolver herum

Dann öffnete er doch, und die beiden Männer begannen zu streiten, als der Jüngere 100 Euro zur Begleichung seiner Kaffeehausrechnung wollte. Als der mit 2,9 Promille alkoholisierte Besucher ins Schlafzimmer ging und dort mit einem geladenen französischen Armeerevolver herumfuchtelte, bekam der Pensionist nach eigenen Angaben Angst. Er rang den Betrunkenen zu Boden, ergriff die Waffe, und schoss dem Wehrlosen in den Kopf.

"Wollte ihn nur schrecken"

"Ich wollte ihn nur schrecken", meinte er. "Warum schießen Sie dann nicht in die Luft oder in den Kasten?", fragte der beisitzende Richter Helmut Wlasak. "Die Aufregung", rechtfertigte sich der Angeklagte. Der Schuss wurde laut Gerichtsgutachter Mario Tarok aus höchstens einem halben Meter Entfernung abgegeben und war "absolut tödlich".

Der Verteidiger sprach von Totschlag: "Es war eine Situation, wo man in einen psychischen Ausnahmezustand gerät", so der Anwalt. "Ich habe von Ihnen bisher noch nie gehört, dass es Ihnen leidtut", meinte der Richter zum Pensionisten. "Es tut mir sehr leid, es war der größte Fehler meines Lebens", antwortete der Beschuldigte höflich, aber genauso emotionslos wie zuvor. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.