Österreich

Bekannter Geigenhändler gesteht Veruntreuung

Heute Redaktion
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Der Wiener "Stradivari-König" Dietmar M. (62), dessen Unternehmen in seiner Blütezeit Niederlassungen in Bremen, Zürich, Wien und New York unterhielt, hat am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht gestanden, mehrere, ihm kommissionell überlassene Streichinstrumente - darunter eine Violine von Antonio Stradivarius "Cremona" aus dem Jahr 1727 - unterschlagen zu haben.

Der Wiener "Stradivari-König" Dietmar M. (62), dessen Unternehmen in seiner Blütezeit Niederlassungen in Bremen, Zürich, Wien und New York unterhielt, hat am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht gestanden, mehrere, ihm kommissionell überlassene Streichinstrumente - darunter eine Violine von Antonio Stradivarius "Cremona" aus dem Jahr 1727 - unterschlagen zu haben.

Die veruntreuten Instrumente, die der Sprössling einer alt eingesessenen Bremer Geigenbau-Dynastie zur Tilgung seiner Verbindlichkeiten verwendet haben soll, stellten laut Anklage einen Wert von insgesamt 2,6 Millionen Euro dar. Der Jurist stieg "zu einem der weltweit bedeutendsten Händler mit alten Streichinstrumenten auf", bescheinigte ihm Staatsanwalt Herbert Harammer. In wirtschaftlicher Hinsicht sei dieser Erfolg allerdings "auf Sand gebaut" gewesen: "Er hat das Leben eines reichen Mannes geführt. Heute wissen wir, dass das eine Fassade war."

Auf großem Fuß gelebt

Dietmar M. hatte 1997 seinen "Lebensmittelpunkt ins Kaiserreich der Musik verlegt", wie er dem Schöffensenat (Vorsitz: Claudia Moravec-Loidolt) darlegte. In Österreich lernte er eine um 27 Jahre jüngere Frau kennen und lieben, die er auch heiratete. Er erwarb Schloss Eichbüchl im niederösterreichischen Katzelsdorf. Mit den Geschäften ging es allerdings bergab. "Dieses Geschäft ist kein Dauergeschäft. Es gab immer Engpässe. In diesem Geschäft gibt es keine Regelmäßigkeit. Sie können sich vorstellen, dass die Decke mitunter kurz wurde", gab Dietmar M. zu Protokoll.

Die Unternehmensgruppe des Geigenhändlers soll im Jahr 2006 zahlungsunfähig gewesen sein. Mit einer "geschickten Loch auf-Loch zu-Methode" (Staatsanwalt) wirtschaftete er weiter, ehe 2010 der Konkurs erfolgte. Als dann Geschäftspartner nach dem Verbleib ihrer dem Geigenhändler zum Weiterverkauf überlassenen Instrumente suchten, flogen die kriminellen Machenschaften des 62-Jährigen auf.

Violinen als Pfand

2009 hatte er in Wien eine Geige von Camili Mantua aus dem Jahr 1740 und eine \/iola von Carlo Ferdinano Landolfi aus dem Jahr 1765 im Gesamtwert von 1,2 Millionen Euro der Raiffeisenbank Niederösterreich, bei der er erheblich in der Kreide stand, zur Besicherung übergeben, nachdem bekanntgeworden war, dass eine Baufirma den Schlossbesitzer wegen ausstehender Zahlungen erfolgreich geklagt hatte und die Zwangsversteigerung von Schloss Eichbüchl drohte.

Mit einer weiteren Stradivari, die einem neuseeländischen Ehepaar gehörte und die einen Wert von einer Million Euro verkörperte, und einer weiteren Geige tilgte Dietmar M. Schulden, indem er diese in die Niederlande brachte und dort verkaufte. Der Verbleib eines fünften, ebenfalls veruntreuten Instruments sei ihm "ein Rätsel", entschuldigte sich der 62-Jährige. Sein Anwalt meinte in diesem Zusammenhang, man müsse seinem Mandanten eine "Gedächtnislücke" zugestehen.

Er wollte sein Schloss retten

Darüber hinaus versuchte der Angeklagte, für sein Schloss ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu erwirken, um es dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen. Seine private Kamera-Sammlung im Wert von 200.000 Euro versteckte er aus demselben Grund auf dem Dachboden im Haus seiner Schwiegermutter.

Falsches Wertgutachten erstellt?

Außerdem soll er einem Geschäftspartner ein unrichtiges Wertgutachten erstellt haben, welcher ein vorgeblich kostbares Cello von Ferdinando Alberti um 300.000 US-Dollar verkaufen wollte. Dieses Instrument sei in Wahrheit "Krempel" und "auf Ebay um 1.000 bis 1.500 Euro zu bekommen", führte der Staatsanwalt ins Treffen.

Die Verhandlung ist auf drei Tage angesetzt und soll am kommenden Freitag zu Ende gehen. Für Dietmar M. geht es um bis zu zehn Jahre Haft.