Als erstes Bundesland in Deutschland hat Berlin den Internationalen Frauentag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag erklärt.
Das Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstag eine entsprechende Gesetzesnovelle.
Die Berliner hatten bisher 9 arbeitsfreie Feiertage im Jahr – so wenige wie kein anderes Bundesland.
Jetzt sind es 10. Zum Vergleich: In Bayern ruht die Arbeit an 13, in Baden-Württemberg an 12 Feiertagen.
(Red)