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Berlusconi zu zwei Jahren Ämterverbot verurteilt

Heute Redaktion
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Bild: Gregorio Borgia (AP)

Ein Mailänder Berufungsgericht hat am Samstag ein zweijähriges Ämterverbot für den wegen Steuerbetrugs verurteilten Ex-Premier Silvio Berlusconi verhängt.

Das Gericht, das darüber entscheiden musste, wie lange der am 1. August rechtskräftig verurteilte Berlusconi keine öffentlichen Ämter mehr ausüben darf, gab somit der Forderung der Staatsanwaltschaft statt. Gegen dieses Urteil kann der Medienzar noch Rekurs einbringen.

Die Verteidiger von Italiens Ex-Premier Silvio Berlusconi hatten für ihren Mandanten die Mindeststrafe, ein einjähriges Ämterverbot, beantragt. Sie zeigten sich über das Urteil enttäuscht und kündigten dagegen Berufung beim Kassationsgericht, der dritten und letzten Instanz im italienischen Strafsystem, an. Der Medienzar war am Samstag nicht persönlich vor Gericht erschienen.

Verfahren lief seit dem Jahr 2006

Das Kassationsgericht, das Berlusconi im August rechtskräftig wegen Steuerbetrugs verurteilt hatte, hatte das Verfahren mit dem damit verbundenen fünfjährigen Ämterverbot wegen falscher Berechnung an die untere Instanz zurückverwiesen. In dem seit 2006 laufenden Prozess gegen Berlusconi ging es um den Vorwurf, sein TV-Konzern Mediaset habe in den 90er-Jahren mit Hilfe von Briefkastenfirmen die Preise für Übertragungsrechte von Filmen künstlich in die Höhe getrieben.

Durch solche Machenschaften soll Berlusconi laut den Staatsanwälten Schwarzgelder im Ausland angelegt und die Gewinne für Mediaset in Italien reduziert haben, um weniger Steuern bezahlen zu müssen. Berlusconis Rechtanwalt Nicolo Ghedini berichtete am Samstag, dass die Mediaset dem Fiskus bereits elf Millionen Euro gezahlt habe und somit den Streit um die Steuergelder beendet habe.

Wegen Alter nicht ins Gefängnis

Wegen seines Alters muss der 77-jährige Berlusconi die Strafe nicht im Gefängnis verbüßen. Der Medienzar hatte vergangene Woche einen Antrag auf Sozialarbeit eingebracht. In den nächsten Monaten wird ein Mailänder Gericht entscheiden, ob dieser Antrag angenommen wird.

Berlusconi befürchtet inzwischen auch seinen Ausschluss aus dem Parlament. Das Senatsplenum wird im November darüber abstimmen. Damit wird der Ex-Premier nicht mehr mit der Parlamentarierimmunität rechnen können. Berlusconi hatte kürzlich als alternative Maßnahme zum einjährigen Hausarrest beantragt, zu dem er im August rechtskräftig wegen Steuerbetrugs verurteilt worden ist. Ein Ausschuss des Senats hat bereits dafür gestimmt, Berlusconi das Mandat zu entziehen.

Anti-Korruptionsgesetz als Verhängnis?

Dies soll aufgrund eines Anti-Korruptionsgesetzes erfolgen. Laut dem Gesetz darf niemand, der zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt wurde, für das italienische Parlament kandidieren oder Abgeordneter sein. Die Bestimmung gelte nicht für Delikte, die vor Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember 2012 begangen wurden, argumentieren Parlamentarier aus dem Lager Berlusconis.