Österreich

Berufsrettung mit Video gegen Unfall-Gaffer

Heute Redaktion
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Bei einem tödlichen Unfall 2017 behinderten Gaffer die Retter, die Kampagne "Hab Anstand, halt Abstand!" wurde gestartet. Jetzt gibt's ein Video dazu.

Am 6. Juli 2017 wurden in der Simmeringer Hauptstraße eine schwangere Wienerin und ihr 2-jähriger Sohn von einer Straßenbahn erfasst. Der Bub erlitt mehrere Knochenbrüche, seine Mutter und ihr ungeborenes Kind erlagen im Spital ihren schweren Verletzungen – "Heute" berichtete.

Gut zwei Dutzend Neugierige hatten sich rund um den Unfallort versammelt. Wie berichtet, kamen der schrecklichen Szene so nahe, dass sich die Ersthelfer regelrecht bedrängt fühlten. Schlimmer noch: Manche Umstehende hätten sich laut Polizei-Pressesprecher Patrick Maierhofer mit ihren Handys dem Opfer "bis auf 30 Zentimeter" genähert, um Fotos zu schießen oder zu filmen!

Die Berufsrettung Wien nahm diesen tragischen Vorfall zum Anlass, um auf sozialen Netzwerken auf das Problem aufmerksam zu machen. "Denn Schaulustige, die Einsatzkräfte behindern, gefährden das Leben der Betroffenen. Etwa bei jedem fünften Einsatz im öffentlichen Raum ist die Berufsrettung Wien mit Schaulustigen konfrontiert", so Berufsrettungs-Sprecherin Corina Had.

Neues Aufklärungsvideo soll "die Leute wachrütteln"

Mit einem neuen Video hebt die Stadt Wien die Kampagne "Hab Anstand, halt Abstand!" jetzt auf das nächste Level. Es wird auf vielen Kanälen der Stadt Wien, der Berufsrettung Wien und in ausgewählten Kinos zu sehen sein.

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"Niemand will nach einem Unfall Fotos oder Videos von sich in den sozialen Netzwerken finden. Hier geht es auch um die Privatsphäre unserer Patientinnen und Patienten!", appelliert der Leiter der Berufsrettung, Rainer Gottwald, an die Vernunft der Menschen. "Es ist wichtig, dass die Menschen hinsehen, den Notruf wählen und Erste Hilfe leisten. Sind die Profis der Berufsrettung Wien vor Ort, heißt es aber Platz machen!", so Gottwald.

Gesetze gegen Unfall-Voyeure geplant

Zwei Gesetzesänderungen gegen Gaffer sind derzeit in Begutachtung:

Das Innenministerium will im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) den neuen Paragraf "Störung der öffentlichen Ordnung" einführen. Bei Behinderung von Hilfeleistungen oder Verstößen gegen die Privatsphäre sollen bis zu 500 Euro Strafe drohen – "Heute" berichtete.

Das Justizministerium prüft, die Unterlassung der Hilfeleistung um die Behinderung der Hilfeleistung zu ergänzen. Strafe: bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.

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(ck)