Österreich

Berufsverbot gegen Horrorärztin verhängt

Heute Redaktion
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Die Wiener Abtreibungsärztin hat von der Österreichischen Ärztekammer (ÖAK) am Donnerstag ein unbefristetes Berufsverbot ausgesprochen bekommen. Im Zuge Begehung ihrer Praxis am Dienstag wurden laut ÖAK neue Fakten bekannt, die zu dieser Maßnahme führten. Bereits am vergangenen Freitag hatte die Magistratsabteilung 40 aufgrund der Anzeige eines Krankenhauses an die Staatsanwaltschaft auf der Basis von Paragraf 62 des Ärztegesetztes ein temporäres Berufsverbot verhängt.

Mit dem unbefristeten Berufsverbot ist eine Streichung aus der Ärzteliste verbunden. Die Expertise, die nach der Begehung am Dienstag angefertigt wurde, ergab, dass die Vertrauenswürdigkeit und die Patientensicherheit nicht mehr gegeben seien, sagte ÖAK-Sprecher Martin Stickler.

Die Ordination der Ärztin in Wien-Neubau war ebenfalls am Dienstag durch die MA 40 wegen Gefahr in Verzug geschlossen worden. Sie soll mehrere Frauen bei worden.

Magistrat reagierte nach Vorwürfen

Dass die Ordination, welche in den vergangenen Jahren (bis zu Jahrzehnten) eine Quasi-Abtreibungsklinik mit dort beschäftigten Gynäkologen betrieben hat, geschlossen ist, hatte die Leiterin der zuständigen Magistratsabteilung 40, Renate Christ, bekannt gegeben.

In den Räumlichkeiten dürfen keine ärztlichen Leistungen mehr erbracht werden. Bereits am vergangenen Freitag war der Ärztin die Berufsbefugnis temporär entzogen worden. Die Schließung erfolgte - so Renate Christ - wegen "der Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Patientinnen".

Wiederholte Probleme

Dass es trotz wiederholter Probleme nicht schon viel früher ein dauerhaftes Berufsverbot für die Ärztin gegeben hat, beschäftigt viele Patientinnen. Denn die Praktiken der verdächtigen Ärztin waren seit den 1970er Jahren bekannt. Immer wieder wurde die Praxis geschlossen und wieder aufgesperrt. Die Ärztekammer sei über alles informiert gewesen.

Die Frage von Behandlungsfehlern falle nicht in die Zuständigkeit der Ärztekammer, hieß es immer wieder seitens der Ärztekammer.