Wirtschaft

Beschäftigte in Kurzarbeit haben künftig Urlaubspflicht

Arbeitsminister Martin Kocher fixierte am Montag eine Variante der Kurzarbeit für nicht so stark von der Pandemie betroffene Unternehmen.

Heute Redaktion
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Arbeitsminister Martin Kocher
Arbeitsminister Martin Kocher
Helmut Graf

Arbeitsminister Martin Kocher machte es am Montag nach Verhandlungen mit den Sozialpartnern fix: Mit 1. Juli gibt es zwei Varianten der Corona-Kurzarbeit.

Der Klassiker

Für massiv betroffene Betriebe wie Airlines und Stadthotellerie bleibt (fast) alles wie gehabt. Die Arbeitszeit kann auf 30 Prozent, in Einzelfällen auf 0 Prozent, reduziert werden. Beschäftigte erhalten 80 bis 90 Prozent des bisherigen Nettolohns, das AMS zahlt. Neue Hürde: Der Umsatz muss sich von Herbst 2019 auf Herbst 2020 zumindest halbiert haben. Das Modell läuft Ende 2021 aus.

Abgespeckte Version

Mindestarbeitszeit 50 Prozent, Beschäftigte erhalten 80 Prozent bis 90 Prozent des Gehalts: Das AMS schießt aber um 15 Prozent weniger zu, für Firmen fällt also ein Selbstbehalt an. Wichtig: Betroffene müssen während der Kurzarbeit Urlaub aufbrauchen, je angefangener zwei Monate eine Woche. Beispiele: Bei sechs Monaten Kurzarbeit sind das drei Wochen Freizeit, bei drei Monaten Kurzarbeit zwei Wochen. "Sie gehen jetzt auf Urlaub", spielt's aber nicht, da hat der Beschäftigte ein Mitspracherecht. Zudem werden Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen erleichtert. Aber: Der ÖGB muss dem zustimmen. Dieses Übergangsmodell gilt bis Sommer 2022.

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