Der Gesundheitsausschuss im Parlament hatte es am Montag in sich. Neben der Impfpflicht, die mit Dreiviertel-Mehrheit und Hilfe von SPÖ und NEOS abgesegnet wurde, hat die Regierung aber auch einen verschärften Strafrahmen für Corona-Verstöße auf den Weg gebracht.
Mit türkis-grüner Mehrheit angenommen wurden laut Parlamentsdirektion im Ausschuss nämlich auch die Novellierungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes, die eine Anhebung der Strafrahmen und der Höchststrafen beinhalten!
Da der Kontrolle von Nachweisen einer geringen epidemiologischen Gefahr im Rahmen der Eindämmung des pandemischen Geschehens eine große Bedeutung zukomme – so heißt es in der Begründung – werden eigene Tatbestände für folgende Verstöße eingeführt:
Das Betreten und Befahren von Betriebsstätten, Arbeitsorten, bestimmten Orten, öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit, Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, das Benutzen von Verkehrsmitteln oder die Teilnahme an Zusammenkünften.
Gleichzeitig wird der Kontrolldruck noch einmal massiv erhöht. Künftig sollen auch die zur Vollziehung der für die gewerberechtlichen Vorschriften zuständigen Organe der Bezirksverwaltungsbehörde, Aufsichtsorgane gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und die Arbeitsinspektion zur Kontrolle der Auflagen tätig werden.