Niederösterreich

Beschwerde! Covid-Maßnahmen diskriminieren Ungeimpfte

Die Wiener Juristen Höllwarth und Scheer vertreten einen Ungeimpften, der sich von den Maßnahmen geoutet fühlt. VfGH-Beschwerde wurde eingereicht.

Tanja Horaczek
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Der Antragsteller fühlt sich geoutet, weil er als Nicht-Geimpfter eine FFP2-Maske tragen muss.
Der Antragsteller fühlt sich geoutet, weil er als Nicht-Geimpfter eine FFP2-Maske tragen muss.
Ohde, Christian / Action Press / picturedesk.com

Die 1. Covid Beschwerde liegt bei den Wiener Juristen Florian Höllwarth und Alexander Scheer auf dem Tisch. Ein Ungeimpfter fühlt sich von den Corona-Maßnahmen diskriminiert. Jetzt befasst sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) damit. Der Antragsteller fühlt sich als Ungimpfter geoutet, wenn er eine verpflichtende FFP2-Maske in allen Geschäften tragen muss. 

Anwalt Florian Höllwarth will die 1. Covid Beschwerde durchboxen. 
Anwalt Florian Höllwarth will die 1. Covid Beschwerde durchboxen. 
privat

PCR-Tests sollten gleichgesetzt werden

"Dies ist ein Eingriff in die Privatsphäre jedes Einzelnen. In Österreich besteht keine Impfpflicht. Doch mit dieser Verordnung kann jeder sofort Rückschlüsse auf den Impfstatus der Person ziehen. Und das spaltet die Gesellschaft", bekräftigt er. Bis dato hat er sich nicht impfen zu lassen und er will sich auch nicht unter Druck setzen lassen. Laut seinen Anwälten lässt er sich regelmäßig mittels PCR-Tests testen und diese waren bis dato immer negativ. "Die Testungen sollten mit dem Impfstatus von Geimpften gleichgesetzt werden. Denn gleiche epidemiologische Gefahren müssen gleich behandelt werden", erläutern die Vertreter.

"Meine Grund- und Menschenrechte werden verletzt."

"Fühle mich psychisch belastet"

"Durch die Pflicht meinen Impfstatus sichtbar nach außen tragen zu müssen werden meine Grund- und Menschenrechte verletzt", erklärt er seinen Schritt zum Anwalt. Dadurch, dass er sich regelmäßig als Ungeimpfter outen muss, fühlt er sich psychisch belastet. Laut Höllwarth und Scheer betrifft diese Grundrechtsverletzung viele Österreicher. "Daher wird diese Beschwerde von zahlreichen Mitbürgern unterstützt", so die Anwälte.

Verordnungen gesetzwidrig

Höllwarth merkte nun diesbezüglich an, seit Ausbruch der Pandemie wären speziell vom Gesundheitsministerium getroffene Verordnungen "in weiten Teilen gesetzwidrig" gewesen. Das nunmehrige Bestreben, auf Ungeimpfte Druck auszuüben, sei "ein weiterer erfolgreicher Schritt, die Bevölkerung zu spalten". Die Anwälte fordern, dass das Bundesministerium für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz die FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte aufhebt und diese mit einem gültigen PCR-Test genauso wie Geimpfte behandelt werden. 

Homepage offline

Am Abend war übrigens die Homepage des renommierten Wiener Strafverteidigers nicht erreichbar - sie wurde gehackt. "Wir arbeiten gerade an einer Nothomepage", so Florian Höllwarth auf Nachfrage.