Österreich

Besitzstreit um weiße Tiger endete mit Vergleich

Heute Redaktion
Teilen

Der Besitzstreit um weiße Tiger-Drillinge des Kameltheaters Kernhof (Bezirk Lilienfeld) hat am Freitag vor Gericht in St. Pölten mit einem Vergleich geendet: Mutter "Burani" bleibt in Niederösterreich, "Akim", "Cäsar" und "Baghira" kommen in einen Safaripark nach Nordrhein-Westfalen. Sämtliche wechselseitigen Ansprüche wurden für hinfällig erklärt.

kommen in einen Safaripark nach Nordrhein-Westfalen. Sämtliche wechselseitigen Ansprüche wurden für hinfällig erklärt.

Eine dem ersten Verhandlungstag im November 2011 folgende Mediation war gescheitert, doch Richterin Barbara Zauner gelang binnen einer Stunde die Einigung zwischen dem klagenden deutschen Zoobesitzer und dem Kernhof-Chef. Sie unterband , die die Stimmung erneut aufzuheizen drohten.

Zum Transport der drei Jungen wurde der Beklagte verpflichtet, als Frist der 31. Juli festgesetzt. Es gehe ihm um das Wohl der Tiere, betonte er, dass "Burani" der Kernhof zur vertrauten Umgebung geworden sei. Der - bereits bezahlte - Kaufpreis für "Burani" bleibt beim Kläger.

Deutsche klagte auf Rückgabe

Für die 2006 geborene Tigerin hatte es einen Leihvertrag mit Kaufoption gegeben. Am 21. September 2011 kamen dann die Babys zur Welt und wurden zur Attraktion des Zoos bei St. Aegyd am Neuwalde - und der .

, hatten beide Parteien auch Freitag noch zu Verhandlungsbeginn festgehalten. Freunde werden sie wohl nicht mehr werden: Beide zeigten sich voneinander "menschlich enttäuscht". Der Deutsche, den er immer als seinen Lehrmeister angesehen habe, habe ihm sogar das "Du-Wort" entzogen, sagte der Kernhof-Besitzer.

"Monatelang am Schmäh gehalten"

Als sich die Lösung bereits abzeichnete, entspann sich noch ein Disput um die Transportkosten und den Zeitpunkt der Übergabe. "Sofort", forderte der Deutsche, "weil wir monatelang am Schmäh gehalten wurden" und der Kernhof-Chef auf Zeit spiele. Dieser strebte mit Hinweis auf das Alter der Jungtiere Mitte bis Ende August an und hielt weiters fest, dass ein genauer Tag nicht einzuhalten sei: Er würde die Tiger bei einer Hitzewelle nicht 1.000 Kilometer weit durch Deutschland kutschieren.

Der Anwalt des Niederösterreichers betonte, dass die Haltungsbedingungen sowohl von der Bezirkshauptmannschaft als auch einem Zoo-Tierarzt für gut befunden wurden. Sein Mandant sei aber Vorwürfen auf Tierquälerei und damit verbunden negativer Presse ausgesetzt gewesen.