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Besoffener Bub (11) tritt Polizisten Nase blutig

Ein betrunkener Bursch ist aus einer Betreuungseinrichtung in Nürnberg abgehauen. Als die Beamten den 11-Jährigen heimbringen wollten, zuckte er aus.

Andre Wilding
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Der betrunkene Bub verletzte einen Polizisten.
Der betrunkene Bub verletzte einen Polizisten.
istock/ Symbolbild

Der 11-Jährige wurde gegen Mitternacht durch eine Nürnberger Betreuungseinrichtung als vermisst gemeldet. "Es war nicht das erste Mal, dass der junge Streuner auf eigene Faust unterwegs war", berichtet die Polizei. Mehrere Beamte machten sich daraufhin auf die Suche nach dem Kind und fanden den Buben schließlich in einem Park.

Dort hatte sich der 11-Jährige mit anderen Kindern getroffen. Als er die Beamten bemerkte, versuchte der offensichtlich stark betrunkene Bursch sich in einem Gebüsch zu verstecken. Allerdings bekam ihn ein Polizist zu fassen und wollte ihn anschließend zum Streifenwagen bringen.

"Damit war der Bub überhaupt nicht einverstanden und er beleidigte und bedrohte die Polizisten fortlaufend. Zudem wehrte er sich mit Händen und Füßen gegen die Beendigung seines nächtlichen Ausflugs", so die Polizei. Der 11-Jährige trat und schlug nach den Beamten, die ihn trotzdem zum Wagen bugsieren konnten.

Mit voller Wucht ins Gesicht getreten

Dort setzte sich der Streuner zwar in das Auto - drehte sich dann aber plötzlich auf den Rücken und trat den vor ihm stehenden Polizisten unvermittelt mit voller Wucht ins Gesicht. Durch den Stoß begann die Nase des Polizisten zu bluten und er war kurz abgelenkt.

Den kurzen Überraschungsmoment nutzte der Bub aus, um den Polizisten erneut zu entwischen. Allerdings dauerte auch dieser Fluchtversuch nicht lange - schnell hatten die Beamten ihn erneut eingeholt.

Bursch ist strafunmündig

Aufgrund der starken Alkoholisierung des Kindes wurde nun ein Rettungswagen gerufen und der 11-Jährige zur Überwachung in eine Klinik gebracht.

Ermittlungsverfahren wegen der Beleidigungen und des Angriffs auf den Polizeibeamten erwarten den Jungen jedoch nicht, da er noch strafunmündig ist.

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