Österreich
Bestätigt: Höchststrafe für Grazer Amokfahrer Alen R...
Alen R. war am 20. Juni 2015 durch die Grazer Innenstadt gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Drei Menschen starben, zahlreiche weitere wurden verletzt.
Das Straflandesgericht in Graz hatte den Amokfahrer von Graz, Alen R., des dreifachen Mordes sowie des 108-fachen Mordversuchs schuldig gesprochen. Er wurde zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.
++ Alen R. kam im dunklen Anzug mit zwei Kruzifixen ++
Die Verteidigerin von Alen R., Liane Hirschbrich, legte allerdings Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Strafmaß ein. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde bereits abgewiesen hat, gilt der 28-Jährige als zurechnungsfähig. Ein Senat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) entschied am Dienstag über das Strafmaß. Der Vorsitzende Christian Dostal bestätigte die Höchststrafe von lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher.
Die Amokfahrt führte vom Griesplatz über die Zweiglgasse, Augartenbrücke, Grazbachgasse, den Dietrichsteinplatz, die Schlögelgasse, Luthergasse, Girardigasse, Hamerlinggasse, Hans-Sachs-Gasse und die Herrengasse zum Hauptplatz bis zur Murgasse und schließlich in die Schmiedgasse. Die in Summe etwa zweieinhalb Kilometer lange Fahrtstrecke verlief ab Griesplatz bis zur Girardigasse anderthalb Kilometer weit durch zweispurige Einbahnen, nur die Girardigasse ist überwiegend eine einspurige Einbahn.
Die Hamerlinggasse ist üblicherweise sehr verkehrsarm, da mit der Hans-Sachs-Gasse die Fußgängerzone beginnt. Hier liegt Streckenkilometer 1,7. In der Fußgängerzone Herrengasse verläuft mittig eine niveaugleiche zweispurige Straßenbahntrasse, streckenweise flankiert von Fahnenmasten oder Schanigärten, am Hauptplatz bestehen niedrige Haltestellen-Gehsteigkanten. Alleine der erste Streckenabschnitt in der Schmiedgasse entlang des Rathauses ist keine Fußgängerzone.
Der Amokfahrer befuhr in der Zweiglgasse und Grazbachgasse auch zumindest drei Gehsteige. Ein versenkbarer Poller, der vor vielen Jahren am nördlichen Ende der Hamerlinggasse Autos aus der Fußgängerzone aussperren sollte, wurde nach Fehlfunktion und Beschwerden stillgelegt und später wieder entfernt.
Die höchste Geschwindigkeit – von Zeugen auf bis rund 100 km/h geschätzt – soll der Amokfahrer auf der Geraden der Herrengasse, von der Hans-Sachs-Gasse bis zum Hauptplatz verlaufend, erreicht haben.
Ein veröffentlichtes Überwachungsvideo zeigt, dass der Wagen etwa zehn Meter vor dem Schanigarten des Cafe Gino-Muhr, Hauptplatz 17, am nördlichen Ende der Herrengasse nicht auf der für Straßenbahnen und Kfz-Verkehr freigehaltenen etwa mittigen Trasse der Herrengasse fuhr, sondern in nur zwei bis zuletzt ein Meter Abstand von der östlichen Hausfassade in die etwa drei Meter breite Fußgängertrasse zwischen Schanigarten und Hauswand einfuhr.
Auf den drei Bildern sind etwa acht seitlich weglaufende Menschen zu sehen, sowie eine Frau, die mit einem Kinderwagen-Buggy zur Hauswand fährt und sich an diese drängt, als der Wagen in anderthalb Meter Abstand nordwärts passiert.
Amokfahrer: "Kann mich an nichts erinnern"
"Es kann auch keine andere Strafe für so eine Wahnsinnstat geben", sagte der Vorsitzende bei der Urteilsverkündung. Es handle sich um "einen geplanten Massenmord, der hier stattfinden sollte". Alen R., der zum Prozess diesmal in dunklem Anzug und mit einem Kreuz um den Hals erschienen war, beteuerte, dass es ihm leid tue. "Ich kann mich aber an nichts erinnern", sagte er.
Amokfahrt mit drei Toten
Am 20. Juni 2015 fuhr der 26-Jährige mit einem SUV und hoher Geschwindigkeit durch die Grazer Innenstadt. Insbesondere durch Befahren von Gehsteigen und Fußgängerzonen tötete er drei Personen und verletzte 36 Passanten und Schanigartennutzer.
Der Täter war als Vierjähriger mit den Eltern vor dem Bosnienkrieg nach Österreich geflohen und ist nun österreichischer Staatsbürger. Ursprünglich stammt die Familie aus Biha. Er arbeitete als Kraftfahrer und lebte mit seiner Frau und seinen zwei Kindern in Kalsdorf bei Graz. Am 28. Mai wurde er für zwei Wochen wegen häuslicher Gewalt aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen, seine Frau wurde von der Polizei in einem Frauenhaus untergebracht. Die Polizei bestätigte für ihn ein Betretungsverbot der Wohnstätte seiner Familie. Im Februar 2016 wurde die Ehe geschieden.
Nach seiner Verhaftung wurde der Amokfahrer in Untersuchungshaft genommen und in die Justizanstalt Graz-Jakomini eingeliefert. Der Täter zeigte dort ein sehr aggressives und unkooperatives Verhalten, so dass er in einem gesicherten Haftraum untergebracht werden musste. Die Anstaltsleitung von Graz-Jakomini beantragte die Verlegung des U-Häftlings in die Justizanstalt Wien-Josefstadt. Als Gründe wurden zum einen die große Emotionalität in der Grazer Justizanstalt bei Personal und Insassen, zum anderen die suizidalen Tendenzen des Amokfahrers genannt. Verlegt wurde Alen R. schließlich in die Sonderanstalt JVA Göllersdorf. Der Täter befand sich bis Juni 2016 in Untersuchungshaft.
(red)