Daniel Albrecht, Vorsitzender des Fischamender Umweltausschusses und Umweltgemeinderat Tobis Leister (beide Liste RAM) hatten vor wenigen Tagen Alarm geschlagen: "Die gewaltigen Wellen spülen die Fischlarven in den sonst trockenen Bereich der Schotterbänke. Die Eier verschiedener Schotterbrutvögel zerbrechen durch den Druck der Wellen", so Albrecht - mehr dazu hier.
Die hohen Wellen des Twin-City-Liners sollen am Ufer der Fischamender Au Umweltschäden anrichten. Die Stadtgemeinde will nun sogar rechtlich gegen die Betreiber des Schnellkatamarans, die Wien-Holding, vorgehen.
"Heute" fragte auch bei den Betreibern, der "Central Danube Region Marketing und Development GmbH" nach. Seitens der Geschäftsführung heißt es in einem schriftlichen Statment: "Da wir uns unserer Verantwortung in der Region sehr bewusst sind, hatte ein niedriges Wellenbild im Zuge der Entwicklung des neuen Twin CityLiners oberste Priorität."
Vertraglich sei mit dem Schiffsbauer fixiert worden, "dass die durch das Schiff verursachten Wellen, gemessen in einem Abstand von 25 Metern von der Schiffsmitte, nicht höher als 30 Zentimeter sein dürfen. Ein internationaler Spitzenwert beim Bau von Katamaranen in Aluminiumbauweise. Um auch hier auf Nummer sicher zu gehen, haben wir vor Baubeginn anhand eines maßstabgetreuen Modells in der Schiffsbautechnischen Versuchsanstalt in Wien sogenannte "Schleppversuche" durchgeführt. Dabei konnte dieser Wert bestätigt werden."
Weiter heißt es: "Da der Twin City Liner bei seiner Reisegeschwindigkeit von rund 60 Kilometern bauartbedingt in "Gleitfahrt" unterwegs ist und dadurch ein deutlich geringeres Wellenbild verursacht als in "Verdrängerfahrt", würde die vorgeschlagene Geschwindigkeitsreduktion genau den gegenteiligen Effekt haben: die Wellen, die am Ufer ankommen, wären wesentlich höher und würden somit der Natur und den benannten Tierarten, schaden. Der niedrige Wellenschlag unseres modernen Schiffes im Uferbereich ist auch auf Drohnenaufnahmen (vgl. dazu Startseite von twincityliner.com) sehr gut erkennbar!"
Anzumerken sei in diesem Zusammenhang weiters, "dass es sich bei der Donau um eine Wasserstraße im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen handelt".