Österreich

Betriebsgenehmigung für „Stöckl im Park" liegt vor

Heute Redaktion
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Seit dem Projektbeginn 2015 schlug das Gastro-Projekt im Schwarzenbergpark hohe Wellen. Nun liegt die Betriebsgenehmigung vor, das "Stöckl" soll im Oktober 2019 öffnen.

Rund um die geplante Neueröffnung des "Belvederestöckl" wurde schon viel gestritten, "Heute" hat mehrfach berichtet. Neben Anrainern protestieren auch Vertreter von Denkmalschutzinitiativen gegen das angebliche "überdimensionierte Monsterprojekt" im Schwarzenbergpark (Landstraße). Doch nun ist der Betreiber einen entscheiden Schritt weiter: Das zuständige Magistratische Bezirksamt hat die Betriebsgenehmigung erteilt.

Der Genehmigung voraus ging eine genaue Prüfung aller Einwände, die durch besorgte Bürger eingebracht wurden. Dabei kam die Behörde zu dem Schluss, dass den Anrainer wegen des Lokals weder Lärm- noch Geruchsbelästigung droht.

Geplante Holzterrasse kommt nun doch nicht

Um sicherzustellen, dass das auch so bleibt, erteilte das Magistratische Bezirksamt (MBA) den Stöckl-Betreibern 66 Auflagen. Eine Änderung der Pläne muss die Familie Welledits jedoch hinnehmen: Die geplante Holzterrasse im Gastgarten wurde nicht genehmigt, das Aufstellen von Tischen und Sitzplätzen im Garten sei aber in Ordnung. "Grund dafür ist, dass der Bereich laut gültiger Flächenwidmung nicht bebaut werden darf, daher hat die MA37-Baupolizei keine Genehmigung erteilt", erklärt Verena Umissa vom zuständigen MBA.

Zudem muss der Betreiber auch 66 Auflagen einhalten. Dazu zählen etwa die regelmäßige Wartung der Lüftungsanlagen oder der Brandschutzeinrichtungen.

Freude auf der einen Seite, Skepsis auf der anderen

Während sich die Betreiberfamilie naturgemäß freut, dass nun auch die Betriebsgenehmigung vorliegt und das Projekt zügig weiterbringen will, herrscht bei der Anrainerinitiative Fassungslosigkeit. "Wir sind schon überrascht. Wir haben intensiv begründete Einwände vorgebracht und konnten uns nicht vorstellen, dass das Projekt trotz der vielen Fehler und Mängel bei der Behörde so durchgeht", erklärt der Sprecher der „Nein zum permanenten Oktoberfest beim Belvedere" Hellmut Schneider gegenüber "Heute".

Schneider geht davon aus, die eingebrachten Unterlagen bei der behördlichen Entscheidung entsprechend gewürdigt worden seien, nun ist er gespannt auf den Bescheid und die darin angeführten Begründungen. "Schauen wir mal, was da genau drinsteht. Dann werden wir auch sehen, welche weiteren rechtlichen Schritte möglich sind, um dieses Monstrum in dieser Form zu verhindern und es in verträgliche Dimensionen zu bringen", so der Sprecher. Auch ein Einspruch beim Verwaltungsgericht Wien ist für Schneider durchaus denkbar.

Das Aus für Terrasse bewertet Schneider als positiv: "Hier geht es nicht um die Lärmbelästigung der Anrainer. Hier geht es auch darum, nicht direkt über einer denkmalgeschützten hochbarocken Brunnenanlage zu bauen".

"Können nur eingereichtes Projekt genehmigen"

Die Betreiber Walter und Albert Welledits hatten sich stets gegen den Vorwurf des "Ballermann beim Belvedere" gewehrt, hatten sogar eigene Verkehrs- und Lärmgutachten erstellen lassen. Doch diese hatte die Bürgerinitiative "Nein zum permanenten Oktoberfest beim Belvedere" nicht beruhigen können.

Ganz im Gegenteil: Die Anrainer hatten ihrerseits einen gerichtlich beeideten Sachverständigen beauftragt, der die von der Familie Welledits vorgelegten Gutachten unter die Lupe nahm und eigene Messungen anstellte. Dabei will der Gutachter bei der Messung des Betreibers einige Mängel festgestellt haben.

"Wir bewerten das eingereichte Projekt und erteilen, wenn alle Vorschriften eingehalten werden, die Betriebsgenehmigung. Im Falle des 'Stöckl' hat sich ein unabhängiger Sachverständige die unterschiedlichen Gutachten genau angesehen und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Normen eingehalten werden", erklärt Umissa. Die Differenzen bei den Gutachten erklärten sich aus unterschiedlich angelegten Parametern, laut Ö-Norm seien aber beide Untersuchungen korrekt durchgeführt worden.

Die Betriebsgenehmigung ermögliche der Familie Welledits das Projekt umzusetzen. "Wir können nur genehmigen, was eingereicht wurde. Dass dies dann korrekt umgesetzt wird, fällt in die Verantwortung des Betreibers", so Umissa. Natürlich werde dies, wie bei jedem anderen Lokal in Wien auch, regelmäßig überprüft. (lok)