Österreich

Betriebskosten: Genaue Kontrolle lohnt sich

Heute Redaktion
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Frau W. aus Horn hat kürzlich ihre Betriebskostenabrechnung erhalten. Ein Posten darin lässt sie stutzen. „Muss ich wirklich für den Wasserrohrbruch aufkommen?", fragt sie die Konsumentenschützer der AK.

Frau W. aus Horn hat kürzlich ihre Betriebskostenabrechnung erhalten. Ein Posten darin lässt sie stutzen. „Muss ich wirklich für den Wasserrohrbruch aufkommen?", fragt sie die Konsumentenschützer der AK.

Unter Betriebskosten fallen all jene Kosten, die beim Betreiben eines Gebäudes anfallen – dazu zählen u. a. Gebühren für Wasser, Rauchfangkehrer, Kanalräumung, Schädlingsbekämpfung und Müllabfuhr. „Alle Kosten aber, die für Erhaltung und Sanierung eines Gebäudes anfallen, sind Sache des Vermieters", erklären die AK-Konsumentenschützer. Dazu zählt auch der Wasserrohrbruch, der in der Abrechnung nichts verloren hat.

Generell gilt: Kontrollieren Sie Ihre Abrechnung genau!

„Das Thema Wohnen beschäftigt die Menschen sehr. Darum wurde die Wohnrechtsberatung im Rahmen des AK-Zukunftsprogramms stark ausgebaut", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

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AK-Wohnrechtsberatung: 057171-23 333, [email protected].

(nit)