Österreich
Betriebsrats-Umlage steuerlich absetzen
Dass man die Betriebsratsumlage von der Steuer absetzen könne, hat Gregor J. von einem Arbeitskollegen kürzlich gehört. Aber stimmt das?
Dass man die Betriebsratsumlage von der Steuer absetzen könne, hat Gregor J. von einem Arbeitskollegen kürzlich gehört. „Stimmt das wirklich?", fragt er die Steuerexperten der AK Niederösterreich.
Die erfreuliche Antwort: Das ist korrekt!
Zwar wird die Betriebsratsumlage bei der Lohnverrechnung gleich vom Arbeitgeber einbehalten, steuermindernd wirkt sie sich dadurch aber noch nicht aus. „Die gesamte Betriebsratsumlage kann bei der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) unter 'Sonstige Werbungskosten' eingetragen werden", wissen die AK-Steuerexperten.
Übrigens: Auch Gewerkschaftsbeiträge können – wenn sie nicht bereits vom Arbeitgeber berücksichtigt wurden – bei der ANV geltend gemacht werden. „Mit 1. März starten wieder die Steuersparwochen der AK Niederösterreich. Bei allen Fragen rund um das Thema 'Steuern sparen' helfen Ihnen unsere Experten gerne weiter", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Nähere Infos unter der Telefonnummer: 057171-28000.
(nit)