Wirtschaft

Betriebsratskandidatin bei "Douglas" fristlos entlassen

Mitarbeiter der Parfüm-Kette ringen um die Etablierung eines Betriebsrats in Österreich. Eine der Kandidatinnen wurde nun fristlos entlassen.

Heute Redaktion
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Ein Schild mit dem Schriftzug des Unternehmens hängt am 05.01.2016 an einer Filiale der Parfümeriekette Douglas in Berlin
Ein Schild mit dem Schriftzug des Unternehmens hängt am 05.01.2016 an einer Filiale der Parfümeriekette Douglas in Berlin
picturedesk.com/dpa/Wolfram Steinberg

Sabrina E. hatte erst vor Kurzem einen Erfolg gegen ihren (früheren) Arbeitgeber "Douglas" erringen können. Ein Arbeits- und Sozialgericht erklärte die vorangegangene Kündigung durch das Parfümerieunternehmen als gegenstandslos, weil diese laut Gewerkschaft GPD-djp "im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsratswahl" stand. 

Gemeinsam mit Kolleginnen soll sie im Sommer 2019 versucht haben, eine Wahl im Unternehmen zu initiieren. Nach dem nun erfolgten Gerichtsurteil hatte Sabrina E. demnach angekündigt, sich weiterhin für die Gründung eines Betriebsrates im Unternehmen einzusetzen. Douglas hat gegen dieses Urteil allerdings Berufung eingelegt und noch einen draufgesetzt. Die streitbare Betriebsratskandidatin wurde durch die Geschäftsführung am Freitag fristlos entlassen.

Das österreichische Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Kündigung, bei der Fristen einzuhalten sind, und einer fristlosen Entlassung, die bei Vorliegen schwerwiegenden Verfehlungen erfolgen kann und un­ver­züg­lich nach Bekanntwerden des Entlassungsgrundes ausgesprochen werden muss.

Bei Douglas wiederum wird die plötzliche Fristlose mit "geschäftsschädigendem Verhalten" begründet. Sabrina E. habe auf Social-Media-Kanälen ein Video zu dem Fall verbreitet. "Aufgrund der nunmehr erfolgten Verbreitung unwahrer, geschäftsschädigender Tatsachen über Douglas durch Frau E. in der Öffentlichkeit haben wir uns entschieden, das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen", lautet die offizielle Begründung von Douglas Österreich wie eine Unternehmenssprecherin am Samstag gegenüber der Nachrichtenagentur APA erklärt.

Gewerkschaft spricht von Einschüchterung

Es stehe allen Mitarbeitern natürlich frei, sich in Betriebsräten zu organisieren, sofern vor Ort die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sein, antwortete die Sprecherin auf die Frage, warum es denn in Österreich noch keinen solchen Betriebsrat gebe. "Wir stehen einem Wunsch nach einem Betriebsrat auch in unseren Filialen in Österreich offen gegenüber". Eine Wiedereinstellung von Sabrina E. könne jedoch "aufgrund der schwerwiegenden Verfehlungen in der Vergangenheit nicht im Sinne der anderen Douglas-Kolleginnen und Kollegen" sein, weswegen man gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts berufen habe.

"Wir sind fassungslos, dass das Unternehmen zu solchen Methoden greift", heißt seitens der Gewerkschaftsvorsitzenden Barbara Treiber. "Wenn es geschäftsschädigend sein soll, sich als Mitarbeiterin öffentlich für die Einsetzung einer gesetzlich vorgesehenen Interessensvertretung auszusprechen, dann ist das eindeutig ein Signal, das die Beschäftigten einschüchtern soll".