Österreich

Betrüger muss gestohlenes Geld versteuern

Heute Redaktion
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Der Angeklagte vor Gericht.
Der Angeklagte vor Gericht.
Bild: privat

Ein Ex-Manager hatte seinem Chef 335.718,57 Euro gestohlen. Der 30-Jährige muss nicht nur diese Schuld begleichen, sondern auch 162.579 Euro Einkommenssteuer dafür zahlen.

Die volle Härte des Gesetzes bekam ein ehemaliger Projektmanager und Geschäftsführer-Assistent aus dem Weinviertel diese Woche am Landesgericht Korneuburg zu spüren: Eben erst nach mehreren Jahren Haft (Anm.: für die Veruntreuung von 335.718,57 Euro) entlassen, musste der 30-Jährige wieder auf der Anklagebank Platz nehmen.

Der Vorwurf: Der spielsüchtige und fünffach vorbestrafte Mann hat seine Beute nicht versteuert. So absurd es klingt, aber die Judikatur ist der Auffassung, dass auch Einkünfte durch strafbare Handlungen gegen den Dienstgeber als Vorteil aus dem Dienstverhältnis der Steuerpflicht unterliegen. Der Vertreter des zuständigen Finanzamtes, Wolfgang Hölzl, errechnete beim Prozess eine Steuerschuld von 162.579 Euro.

Über 1/2 Million Schulden

Dem nicht genug, bekam der gebürtige Wiener auch noch eine Geldstrafe wegen Abgabenhinterziehung in der Höhe von 70.000 Euro aufgebrummt. „Ein nicht alltäglicher Fall, aber so ist nun mal die Rechtssprechung", sagt Staatsanwalt Friedrich Köhl dazu.

Der 30-Jährige verließ den Gerichtssaal zwar als freier, aber nicht als glücklicher Mann – sein Gesamtschuldenstand beträgt 568.297,57 Euro (Anm.: Rückzahlung des veruntreuten Geldes, plus Steuerschuld plus Strafe). (Lie)