Österreich

Betrügerin zog Mann 1,8 Mio. Euro aus der Tasche

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Ein Ehepaar, das seinem früheren Vermieter rund 1,8 Millionen Euro herausgelockt und damit u.a. Immobilien und Autos gekauft haben soll, musste sich am Freitag vor dem Landesgericht Linz verantworten. Der 50-jährige Angeklagte will mit der Sache nichts zu tun gehabt haben, seine 48-jährige Frau zeigte sich weitgehend geständig.

Die Staatsanwältin listete "unzählige Täuschungshandlungen" auf: 2002 soll die Beschuldigte begonnen haben, die Zuneigung des Opfers auszunutzen. Zunächst sei es um kleinere Beträge gegangen, bald um Zehntausende Euro. Zwei, drei Jahre später habe die 48-Jährige dem Mann vorgegaukelt, kurz vor der Scheidung zu stehen und ihn heiraten zu wollen.

Tochter braucht Spenderorgane

2007 - sie wohnte zu diesem Zeitpunkt noch immer mit ihrem Ehemann und den drei Kindern unter einem Dach - behauptete sie, ihre jüngere Tochter sei schwer krank, habe die vergangenen vier Jahre in Spitälern im In- und Ausland verbracht und brauche u.a. Geld für eine Spenderherz und eine -lunge.

Andere Tochter im Koma

Im Herbst 2012 behauptete sie, dass der Freund der älteren Tochter bei einem Autounfall ums Leben gekommen sei und sie selbst im Koma liege. Zudem habe die Frau erklärt, dass sie mit ihrem Vater wegen einer Firma prozessiere und auch dabei Unterstützung brauche.

Opfer bald selbst pleite

Letztendlich litt das Opfer selbst unter massiver Geldnot und überwies dennoch sein Gehalt auf ein von der Angeklagten eingerichtetes Jugendkonto. Die Angeklagte soll dem Mann gelegentlich 100 Euro gegeben und ein Sparbuch mit 1,35 Millionen Euro in Aussicht gestellt haben, das er nie zu sehen bekam. Dass er in Bedrängnis gekommen sei, habe sie "relativ kalt gelassen, und sie hat einfach weitergemacht", so die Staatsanwältin.

Verantwortlich für 1,1 Mio. Euro

Seine Mandantin wisse, dass sie etwas falsch gemacht habe, konstatierte der Verteidiger. Das Opfer sei aber nicht der Asket, als der er hingestellt werde: "Er hat versucht, sich die Liebe zu erkaufen." Die Beschuldigte übernehme die Verantwortung für einen Betrag von 1,1 Mio. Euro, wie auch vom Privatbeteiligten-Vertreter gefordert.

Kein Geld mehr übrig

"Warum machen Sie so was?", fragte der Richter nach den angeklagten Betrügereien. "Ich weiß es nicht", antwortete die Frau. Sie habe normal gelebt, keinen Urlaub gemacht. Von dem Geld sei aber bis auf die 56.900 Euro, die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt wurden, nichts mehr da. Ihr Mann habe nicht gewusst, woher das Geld stammte. Für die Finanzen sei ausschließlich sie zuständig gewesen, erklärte die Angeklagte.

Ehemann kümmert sich nicht drum

Der 50-Jährige verwickelte sich aber in Widersprüche. Von hohen Zahlungen will er nichts bemerkt haben: "Meine Frau hatte das Geld, ich hab' mich nicht darum gekümmert." "Das ist alles nicht sehr glaubwürdig, was Sie auftischen", so der Richter. "Ich brauch' das nicht, das Geld", betonte der Mann, dem Hehlerei angelastet wird. Seine Ausführungen zu den Familienfinanzen waren ähnlich wie die seiner des schweren gewerbsmäßigen Betrugs beschuldigten Frau.

"Meine Frau hat mich angelogen"

Ob er vermutet habe, dass das Geld vom Opfer stamme? "Ich hab' sie oft gefragt", sagte der 50-Jährige, der weiterhin seine Unschuld beteuerte. Klare Antworten habe er aber nicht bekommen. Seine Gattin soll nur vom Erbe eines "alten Mannes" erzählt haben. Er habe aber weder dessen Grab zu Gesicht bekommen noch angebliche Immobilien und die vermeintliche Firma der 48-Jährigen. "Mittlerweile weiß ich, dass mich meine Frau angelogen hat."

Ihm sei auch nicht bekannt gewesen, dass die gemeinsamen Kinder vom Geldgeber gewusst haben, so der Angeklagte. "Das glaub' ich nicht." Die Privatbeteiligten-Ansprüche in der Höhe von 1,1 Mio. Euro will er nicht anerkennen. Er selbst habe nie etwas vom Opfer erhalten. Dem hielt der Richter entgegen, dass es zumindest einen Beleg einer Überweisung von 150 Euro gebe. "Es schaut nicht so aus, als hätten Sie nichts gewusst", so der Vorsitzende.

Am 3. Juni wird der Prozess fortgesetzt, u.a. mit der Befragung des Opfers und seiner Geschwister.