Laut eigenen Angaben hatten die beiden 19-Jährigen in einem Leih-Motorboot Alkohol getrunken. Die junge Frau stürzte dann in das Wasser und konnte wegen der fehlenden Einstiegshilfe nicht mehr in das Boot zurückkehren.
Da die Leihgebühr nur bis 22.00 Uhr bezahlt war, ließ der junge Mann die Frau, die zwischenzeitlich zum Ufer des Strandbad Gänsehäufel geschwommen war, zurück. Dieser Bereich kann laut Polizei zum Schutze der Schwimmer von Booten nicht befahren werden.
Um 22.40 Uhr erreichte die Polizei schließlich ein Notruf bezüglich der um Hilfe rufenden Frau auf der Badeinsel. Sie hatte offensichtlich die Orientierung verloren. Die Wasserpolizei startete mit einer Polizei-Zille einen Sucheinsatz und konnte die unterkühlte Frau am Ufer ausmachen und erstversorgen.
An Land kam auch der 19-jährige Bootslenker zu der Amtshandlung hinzu. Beide Beteiligte waren alkoholisiert. Die Frau wurde vom Rettungsdienst weiter versorgt. Ein bei dem 19-Jährigen durchgeführter Alkomattest ergab einen Messwert von 0,62 Promille.
Dieser Wert übersteigt den im Schifffahrtsgesetz festgelegten Grenzwert, weshalb eine Anzeige gelegt wurde. Darüber hinaus prüft die Wasserpolizei eine Anzeige nach der Seen- und Flussverkehrsverordnung gegen den Bootsverleih, da bestimmte Ausrüstungsgegenstände – vor allem die Einstiegshilfe – am Boot nicht vorhanden waren.
Weiters erhält die Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung des Vorfalls, da der Verdacht der Unterlassenen Hilfeleistung im Raum steht.