Österreich

Betrunkener rammte Polizei bei Verfolgungsjagd – Haft

Ein Mann (47) flüchtete mit 130 km/h vor der Wiener Polizei. Am Schwedenplatz verletzte er zwei Beamte. Vor Gericht wollte er sich an nichts erinnern.

Christian Tomsits
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Der Brite vor Gericht, das beschädigte Polizeiauto am Tatort Schwedenplatz
Der Brite vor Gericht, das beschädigte Polizeiauto am Tatort Schwedenplatz
Denise Auer/LPD Wien

Die filmreife Verfolgungsjagd begann am 5.4. 2021 noch relativ harmlos. Kurz vor 17.30 Uhr bemerkte der Brite John C. (47) in Wien-Währing hinter sich Blaulicht. Dann geriet die Situation aus dem Ruder. Beamte sahen den offensichtlich alkoholisierten Autofahrer noch einen kräftigen Schluck Dosenbier zischen –  dann trat dieser aufs Gaspedal.

Verfolgungsjagd quer durch die Stadt

Der britische Bauingenieur auf Wienbesuch raste mit bis zu 130 km/h über mehrere rote Ampeln, jagte seinen silbernen Mercedes todesmutig gegen Einbahnen. In Richtung Innenstadt missachtete der 47-Jährige alle Anhalteversuche und so ziemlich alle Verkehrsregeln. Auf einer großen Kreuzung soll es sogar zu einer vorsätzlichen Gemeingefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern gekommen sein.

Doch der Verfolgte bremste sich nicht ein, beschleunigte weiter über den Gürtel und den Ring bis zum Franz-Josefs-Kai am Wiener Schwedenplatz. Dort bog der Betrunkene auf die Straßenbahnschienen ein, krachte mit vollem Karacho (fast 70 km/h) in ein Polizeiauto. Zwei Polizisten wurden dabei verletzt.

Brite schlug nach WEGA-Beamtem

Der nach dem Aufprall Bewusstlose kam in ein Spital. Dort wachte er auf, schimpfte die ihn bewachenden Polizisten als "Bastards" und holte zum Schlag nach einem WEGA-Beamten aus. Ausgenüchtert und sichtbar geläutert erschien der fünffache Familienvater nach fast vier Monaten U-Haft am Dienstag vor Gericht. "Im sorry, ich kann mich an nichts mehr erinnern", brachte der Angeklagte heraus. Alkohol und Angst hätten ihn zu seiner Amok-Fahrt verleitet, "ich war nicht ich selbst, möchte nun schnell heim zu meiner Familie." Das Gericht bremste diese Erwartungen aus: Drei Jahre unbedingte Haft, nicht rechtskräftig.