Österreich

Betrunkener (22) setzt Polizisten außer Gefecht

Ein 22-jähriger Mann hat am Dienstagabend einen Polizeibeamten einen Tritt ins Gemächt verpasst. Er wurde angezeigt.

Heute Redaktion
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Im Wiener AKH verpasste der Beschuldigte einem Beaten einen Tritt ins Gemächt.
Im Wiener AKH verpasste der Beschuldigte einem Beaten einen Tritt ins Gemächt.
Bild: Helmut Graf

Wie die Polizei in ihrer Aussendung zu einem Einsatz von Dienstag mitteilt, hat ein stark alkoholisierter 22-Jähriger Polizei, Rettung und Security ordentlich auf Trab gehalten.

Der Tatverdächtige wurde um kurz nach 17 Uhr von "Mungos" – so werden die Sicherheits- und Reinigungsmitarbeiter der ÖBB bezeichnet – zur Polizeiinspektion am Westbahnhof gebracht, weil er sich kaum noch selbst auf den Beinen halten konnte.

Die Beamten befürchteten, dass der 22-Jährige eine Alkoholvergiftung erlitten haben könnte und alarmierten deshalb die Rettung. Als diese eintraf, lehnte der Betrunkene allerdings jegliche Unterstützung und auch die Mitfahrt ins Krankenhaus ab. Polizisten begleiteten ihn daraufhin ins Freie.

Wollte sich nicht beruhigen

Aus einer Mülltonne habe sich der Mann dann eine Glasflasche geschnappt, diese zu Boden geworfen und mehrere Passanten beschimpft haben. Weil er sich trotz mehrmaliger Abmahnungen nicht beruhigen wollte, nahmen ihn die Beamten schließlich fest. Auch der Festnahme widersetzte sich der junge Mann laut Bericht heftig und attackierte die Polizisten.

Polizist verletzt

"Weil er im Zuge der Festnahme auch eine blutende Wunde am Kinn erlitt, wurde erneut die Rettung verständigt, die den Festgenommenen – begleitet von einer Streifenbesatzung – ins AKH brachte", schildert die LPD Wien den schwierigen Einsatz. Im Spital angekommen verpasste der Beschuldige einem Polizisten dann auch noch einen Tritt ins Gemächt, "wodurch dieser verletzt wurde und seinen Dienst nicht fortsetzen konnte."

Mehrere Anzeigen

Der Tatverdächtige wurde im AKH ambulant behandelt und dann in den Arrestbereich Fünfhaus überstellt. "Der Mann wurde wegen Ordnungsstörung, Lärmerregung, aggressiven Verhaltens, schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt", so die Bilanz.

(ek/red)