Österreich

Polizist schießt auf Betrunkenen im Auto

Heute Redaktion
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Polizist mit Dienstwaffe. Symbolfoto.
Polizist mit Dienstwaffe. Symbolfoto.
Bild: picturedesk.com

Die Beamten wollten ihm helfen, doch plötzlich zückte der Mann ein Messer: Als Pfefferspray keine Wirkung zeigte, feuerte ein Polizist mit seiner Dienstwaffe auf den 54-Jährigen.

Am Mittwochvormittag erlebten steirische Polizisten bei einem Routineeinsatz Szenen wie aus einem Horrorfilm: Auf dem Weg zu einem behördlichen Auftrag entdeckte eine Polizeistreife gegen 9.30 Uhr in St. Georgen am Kreischberg (Bezirk Murau) einen abgestellten Wagen am Fahrbahnrand.

Auf dem Fahrersitz entdeckten die Beamten eine männliche Person, die augenscheinlich Hilfe benötigte. Die Polizisten hielten ihr Fahrzeug an und nahmen mit dem 54-Jährigen Kontakt auf. Schon dabei wurde klar, dass der Mann stark alkoholisiert war – eine Beobachtung, die der später durchgeführte Alkovortest bestätigten sollte.

Pfefferspray wirkungslos

Einer der Beamten aktivierte den im Streifenwagen befindlichen Alkomaten, während sein Kollege im Bereich des 54-Jährigen blieb. Plötzlich griff der Mann nach einem Messer und begann sich selbst im Halsbereich damit zu verletzen. Der Polizist zog sofort seinen Pfefferspray und versuchte damit den 54-Jährigen an der Selbstverletzung zu hindern – ohne Erfolg. Selbst der Einsatz des Pfeffersprays des vom Dienstwagen herbeieilenden Polizisten blieb ohne Wirkung.

Als den Beamten die Optionen ausgingen, zog ein Polizist seine Dienstwaffe und schoss dem 54-Jährigen aus nächster Nähe gezielt auf die messerführende Hand. Der Schuss traf den 54-Jährigen allerdings in den Unterarm, wobei ihm aber das Messer aus der Hand fiel.

Nicht in Lebensgefahr

Der Verletzte wurde gleich darauf aus seinem Fahrzeug gezerrt und fixiert um weitere Selbstgefährdung zu verhindern. Danach leisteten die Beamten sie Erste Hilfe und verständigten das Rote Kreuz. Der 54-Jährige wurde notärztlich erstversorgt und anschließend in ein Krankenhaus eingeliefert. Nach derzeitigem Erhebungsstand der Polizei sind weder die Schnittverletzungen, noch die Schussverletzung lebensbedrohlich. (red)