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Bewährungsstrafe für "Sexy Coras" Ärztin

Heute Redaktion
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Bild: sexycora.com

Für den Tod des Porno-Stars "Sexy Cora" bei einer Busen-OP hat das Hamburger Landgericht eine Narkoseärztin zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter befanden die 56-Jährige der fahrlässigen Tötung für schuldig.

Für den Tod des Porno-Stars "Sexy Cora" bei einer Busen-OP hat das Hamburger Landgericht eine Narkoseärztin zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter befanden die 56-Jährige der fahrlässigen Tötung für schuldig.

Bei der Schönheitsoperation vor zwei Jahren hatte die 23 Jahre alte Carolin Wosnitza einen Herzstillstand erlitten. Nach mehreren Tagen im Koma starb die auch als "Big Brother"-Kandidatin bekannt gewordene Frau an einer Hirnlähmung. "Es handelt sich schon um ein Albtraumszenario, das hier stattgefunden hat", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Weißmann.

Die Kammer wertete den Fehler der Ärztin als "Ausnahmeversagen": "Es war ein einmaliger, allerdings furchtbarer Fehler, den Sie hier begangen haben." Die 56-Jährige habe bei der Schönheitsoperation nicht auf die korrekte Beatmung der Patientin geachtet - und die über längere Zeit bestehende Fehlbeatmung nicht bemerkt, betonte der Richter. Ein Berufsverbot sprach das Gericht nicht aus: "Wir halten ein Berufsverbot für völlig überzogen und unverhältnismäßig."

Der Richter erhob schwere Vorwürfe gegen die Schönheitsklinik. Vermutlich aus Gewinnmaximierung sei dort an Ausstattung und Personal gespart worden, sagte Weißmann. Ob die Tragik dieses Verfahrens zu einer Strukturänderung in solchen Kliniken führen werde, bezweifele er: "Es ist vielmehr zu befürchten, dass einfach so weitergemacht wird."

Moralische Vorwürfe gegen die 23 Jahre alte Carolin Wosnitza alias "Sexy Cora" seien dagegen völlig fehl am Platz, betonte der Richter. Die junge Frau wollte sich bei der Operation zum fünften Mal ihre Brüste vergrößern lassen.

Der Witwer, Tim Wosnitza, ist mit dem Urteil nicht zufrieden. Er wolle zusammen mit seinem Anwalt prüfen, ob er ein Berufsverbot für die Ärztin auch anders durchsetzen könne, sagte er. "Ich bin froh, dass das Gericht eine fehlende Beatmung als Todesursache festgestellt hat", sagte Wosnitza. Fragen zu einer möglichen Schadenersatzklage wollte er nicht beantworten.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft erklärten im Gerichtssaal, auf Rechtsmittel zu verzichten.