Wirtschaft

Bewilligung für Deponie aufgehoben

Heute Redaktion
Teilen

Nachdem bereits im Mai die Enteignungen für eine Deponie zum Bau des Semmering-Basistunnels aufgehoben wurden, hat der Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag auch die Bewilligung für diese Deponie im steirischen Longsgraben nachträglich für nichtig erklärt. Grund dafür war die Aufhebung der vom Verkehrsministerium am 27. Mai 2011 erstellten Genehmigung, auf die sich die Bewilligungen stützten.

Nachdem bereits im Mai die Enteignungen für eine Deponie zum Bau des aufgehoben wurden, hat der Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag auch die Bewilligung für diese Deponie im steirischen Longsgraben nachträglich für nichtig erklärt. Grund dafür war die Aufhebung der vom Verkehrsministerium am 27. Mai 2011 erstellten Genehmigung, auf die sich die Bewilligungen stützten.

Die Liegenschaftseigentümer haben sich damit vorerst erfolgreich sowohl gegen die Enteignung als auch gegen die Errichtung der Deponie gewehrt. Auf dem Areal sollten rund 5,1 Mio. Kubikmeter Bodenaushub- und Tunnelausbruchmaterial gelagert werden.

Ebenfalls geplant war die Verlegung des Longsbaches, damit die Deponie nicht länger im Hochwasserabflussgebiet liegt. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte fest, dass die Hochwasserfreiheit durch technische Maßnahmen erreicht werden könne.

Die Eigentümer beklagten auch eine mögliche Verschlechterung des derzeitigen Zustandes des Longsbaches nach der Verlegung. Der betreffende Paragraf im Wasserrechtsgesetz räume den Anrainern aber laut VwGH "keine subjektiven Rechte" ein.

Ähnlich entschied der Gerichtshof in Sachen Waldertrag: Die Liegenschaftseigentümer befürchten eine geminderte Ernte durch die projektierten Deponieoberflächenabdeckung und die Rekultivierung. "Eine Projektmodifikation ist aber lediglich dann zulässig, wenn dadurch das Schutzniveau für die Umwelt in ihrer Gesamtheit erhöht wird. Für eine bloß im (finanziellen) Interesse einzelner Nachbarn gelegene Projektmodifikation bietet das Gesetz jedoch keine Grundlage", so der VwGH.

Aufgrund der Gerichtsentscheidungen können derzeit bei den Arbeiten an der Deponie Longsgraben nur Sicherungsmaßnahmen von den ÖBB durchgeführt werden. Der Bau musste gestoppt werden.