Ein Heuriger in Neustift am Walde soll nun zahlen. Der Grund: ein altes Buschenschank-Schild und der Buschen ragen in den öffentlichen Raum der Stadt Wien. Dafür gibt es eine Abgabe, die oft als "Luftsteuer" bezeichnet wird.
Michael Eischer betreibt den Heurigen Eischers Kronenstüberl in Neustift am Walde. Für ein altes Buschenschank-Berufsschild und den Buschen, die auf zwei Straßenseiten verteilt hängen, soll er nun auch die Abgabe zahlen. "Verlangt werden 35 Euro pro Jahr und Meter. Das summiert sich", ärgert sich der 60-Jährige. Denn verlangt wird die Steuer außerdem rückwirkend für fünf Jahre.
Auch bei Nachbarn wurde die Abgabe gefordert. Eine Nachbarin montiert ihre Lampen jetzt ab. Diese Möglichkeit gibt es für Eischer aber nicht. Denn sein Haus befindet sich in einer Gegend, die unter Ensembleschutz steht. "Mir wurde von der Baupolizei eine Strafe angedroht, wenn ich das Schild abmontiere. Ich muss also sowieso zahlen", erklärt der 60-Jährige.
Auch bei Nachbarin Kris K. ist ein Brief der Stadt ins Haus geflattert. Sie wohnt mit ihrer Familie in einem alten, umgebauten Heurigen. Dort hängen zwei Lampen vor der Tür. "Die hängen seit sicher 20 Jahren hier. Und die Forderung gilt rückwirkend über die letzten fünf Jahre", erzählt K.
Bezahlen soll sie 35 Euro pro Lampe. Das ergibt in Summe für die letzen fünf Jahre und zwei Lampen 350 Euro. "Ich verstehe es nicht. Bis jetzt mussten wir noch nie dafür zahlen", erzählt die Wienerin im Gespräch mit "Heute".
Sie und ihre Familie wurden schlussendlich vor die Wahl gestellt. Entweder sie bezahlen die verlangte "Luftsteuer" für die Lampen oder montieren diese ab. "Wir haben uns für die zweite Option entschieden. Das ist es uns nicht wert", erzählt Frau K.
"Heute" fragte daraufhin bei der zuständigen MA 46 (Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten) nach. Laut dieser handle es sich um keine Steuer, sondern um ein"Es vertraglich vereinbartes Entgelt, für die Nutzung von öffentlichen Gutes, das eigentlich der Stadt Wien gehört.
Die Abgaben sind im Gebrauchsabgabegesetz (GAG) geregelt. Seit Mitte 2019 werden jetzt Kontrollen in allen Wiener Gemeindebezirken durchgeführt. Kann nachgewiesen werden, dass Gegenstände zu einer jeweiligen Zeit bereits abgabepflichtig waren, kann die Abgabe bis zu fünf Jahre zurück berechnet werden, so die MA 46. Sie betont außerdem, dass der Begriff "Luftsteuer" rechtlich nicht existiert.