Frau wollte Benützungsentgelt

Beziehungsstreit um Badewanne geht vors Oberste Gericht

Nach der Trennung eines Paares zog die Frau aus dem Haus aus. Dass ihr Ex aber noch ihren Teil des Hauses mitbenutzte, passte ihr gar nicht.
Oberösterreich Heute
18.01.2024, 09:11
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Insgesamt neun Jahre hielt die Beziehung, schon nach sechs Jahren kaufte das Pärchen aus Oberösterreich gemeinsam ein Einfamilienhaus. Dieses besteht aus zwei Wohnungen. Im Erdgeschoß gibt es 73 Quadratmeter Wohnfläche, im Dachgeschoß 61 Quadratmeter. 

Frau zog trotz Vergleich vorzeitig aus

In rosigeren Zeiten der Beziehung hatten die beiden gemeinsam im Erdgeschoß gewohnt. Als sich dann aber Beziehungsprobleme breit machten, verlangte die Frau von ihrem Noch-Partner, ein Stockwerk höher zu ziehen. Eine Aufforderung, die für die beiden vor Gericht endete, wie "Die Presse" berichtet. 

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Zuerst hatte der Mann die Frau wegen Besitzstörung verklagt. Die beiden schlossen aber einen Vergleich ab, der gilt, bis man sich über die endgültige Aufteilung des Hauses einig wurde. Die Frau zog aber dennoch aus dem Erdgeschoß, übergab dem Mann die Schlüssel. Dafür musste er alle Kosten rund um das Haus alleine stemmen.

Frau verlangte 19.500 Euro

Er blieb alleine im Haus und nach wie vor meistens im Dachgeschoß. Doch einmal die Woche nutze er die Badewanne im Erdgeschoß. Außerdem bewahrte er Gartenmöbel im Erdgeschoß auf, einem Bekannten erlaubte er, seinen Oldtimer im Carport unterzustellen. Die Frau wollte sich das nicht gefallen lassen, erhob eine Zivilteilungsklage. Ihr Ex sollte ihr 19.500 Euro zahlen, weil er über drei Jahre ihre Haushälfte mit nutzte. Sie bestand laut "Presse" darauf, dass sie nicht freiwillig ausgezogen war und auch nicht damit einverstanden war, dass der Mann das ganze Haus nutze. 

Dieser erklärte hingegen, er habe nur den Teil des Hauses genutzt, der ihm zur Verfügung stand und verlangte, die Forderung der Frau mit den Schäden gegen zu rechnen, die sie ihm angeblich im Haus verursacht hätte. Das Landesgericht Linz entschied schließlich, dass der Mann das Haus nicht übermäßig genutzt habe. 

Benützungsentgelt nicht gerechtfertigt

Auch das Oberlandesgericht in Linz war der Meinung, dass der Man die Liegenschaft nicht übermäßig genutzt habe. Es spiele außerdem keine Rolle, ob die Frau der Nutzung der Räume widersprochen habe oder nicht. Die Frau wandte sich aber dennoch an den Obersten Gerichtshof. Ihrer Meinung nach sei sie von der Nutzung des Hauses ausgeschlossen gewesen. Sie wollte daher weiterhin ein Benützungsentgelt, da der Mann ihre zuvor bewohnten Räume genutzt hatte.

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Doch auch das etwaige unleidliche Verhalten des Mannes vor dem Auszug der Frau ändert nichts an dem damals geschlossenen Räumungsvergleich, so der OGH. Die bloße Möglichkeit für den Mann, das Haus übermäßig zu nutzen, würde noch kein Benützungsentgelt rechtfertigen. Der OGH entschied also, dass er für die Bäder nichts zahlen muss. 

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 18.01.2024, 11:59, 18.01.2024, 09:11