Niederösterreich

"BH verbietet mir Gewerbe, muss nun 10 Leute kündigen"

Patrik A. (35) startete im Jänner mit seiner neuen Firma samt 10 Mitarbeitern durch. Doch jetzt untersagte ihm die BH Bruck das Gewerbe.

Patrik A. (35) mit Lebensgefährtin (23) – er muss jetzt 10 Mitarbeiter kündigen.
Patrik A. (35) mit Lebensgefährtin (23) – er muss jetzt 10 Mitarbeiter kündigen.
privat

Bis 2020 war Patrik A. (35) rund ein Jahr lang in Magdeburg (Deutschland), kehrte schließlich nach Österreich zurück. Der längere Zeit im Sicherheitsbereich tätige Wiener machte sich mit Jahresanfang gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin (23) mit einer Güterbeförderungs- und Veranstaltungsfirma im Bezirk Bruck an der Leitha selbstständig und stellte in der Folge zehn Mitarbeiter ein.

1/4
Gehe zur Galerie
    Patrik A. (35) mit Lebensgefährtin (23)
    Patrik A. (35) mit Lebensgefährtin (23)
    privat

    Am 10. Februar stellte Patrik A. den Antrag auf einen Gewerbeschein, ging dazu auf die Wirtschaftskammer Bruck an der Leitha. "Die waren sehr hilfsbereit und hilfreich. Ich musste noch eine Meldeauskunft und ein Führungszeugnis aus Deutschland liefern. Bis dahin bekam ich eine vorläufige Gewerbeberechtigung, die Wirtschaftskammer sah darin überhaupt kein Problem", erzählt der 35-jährige Wiener.

    Führungszeugnis über Botschaft

    Der Meldezettel war rasch geliefert, jedoch das Führungszeugnis dauert länger. "Darauf habe ich keinerlei Einfluss, das geht über die Botschaft und dauert nun mal", erklärt Patrik A.

    Doch am 24. April die eiskalte Dusche für den 35-Jährigen samt Lebensgefährtin: Am Montag flatterte ein Brief der BH Bruck ins Haus. Der Betreff: Untersagung der Gewerbeausübung.

    Zehn Kündigungen

    Patrik A. setzte sofort alle Hebel in Bewegung, ging am Dienstag um 7.30 Uhr auf die Wirtschaftskammer. "Wir wollten von einer OG in eine EG umwandeln – das ging nicht. Der Chef der Wirtschaftskammer Bruck war super, versuchte echt alles. Aber ich erreichte nichts", so der 35-Jährige, der nun zehn Mitarbeiter kündigen muss.

    Das sagt BH

    Laut BH ist die Situation so: "Eingangs wird festgehalten, dass Herr A. kein Gewerbe für Veranstaltungen angemeldet hat, sondern nur das freie Güterbeförderungsgewerbe. Herr A. hat nicht alle notwendigen Unterlagen beigebracht und erfüllt daher nicht die gesetzlichen Voraussetzungen zur rechtmäßigen Ausübung."