Wirtschaft

Billa-Stickerheft unerlaubte Kinderwerbung

Heute Redaktion
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass die Bewerbung einer Billa-Sammelstickeraktion ("Rekorde im Tierreich") inklusive direkter Kaufaufforderungen verbotene Kinderwerbung ist. Im ähnlich gelagerten Fall einer Sammelaktion von Spar ("Stickermania") hat der OGH dies schon im September 2012 festgestellt.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass die Bewerbung einer Billa-Sammelstickeraktion ("Rekorde im Tierreich") inklusive direkter Kaufaufforderungen verbotene Kinderwerbung ist. Im ähnlich gelagerten Fall einer Sammelaktion von Spar ("Stickermania") hat der OGH dies schon im September 2012 festgestellt.

Spar und Billa sprachen Kinder direkt an ("Hol dir jetzt dein Stickerbuch!"). Dies sei ein Verstoß gegen das Verbot der Kinderwerbung gewesen, entschied der OGH. Abgewiesen wurde hingegen ein Unterlassungsbegehren im Hinblick auf die Werbung für die Sammelaktion im Allgemeinen. Die Aufforderung zum Kauf muss sich dafür nach dem OGH auf ganz bestimmte Produkte beziehen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte Verbandsklage eingereicht.

Zurückhaltend ist der OGH auch in der Frage, ob der gezielte Einsatz von Kindern als Kaufmotivatoren für die Eltern unzulässig ist. Das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht hatte das Ausnutzen des Sammeltriebs der Kinder noch als aggressive Geschäftspraktik angesehen. Nach der Entscheidung des OGH reicht dies aber nicht aus, weil auch die Freude der Kinder an den Sammelbildern einzubeziehen sei. VKI-Juristin Petra Leupold sagte, es handle sich dabei "letztlich um eine Wertungsfrage".