Österreich

Bim-Fahrer wegen Fahrerflucht angezeigt

Heute Redaktion
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Ein Prozess warf einen Straßenbahnfahrer beinahe aus der Spur. Am Wiener Landesverwaltungsgerichtshof wurde der Fall auf Schiene gebracht. Der abstruse Vorwurf gegen den Fahrer: Fahrerflucht!

Bei der angeblichen Fahrerflucht mit seiner Wiener-Linien-Garnitur kann es sich nur "um eine rechtliche Entgleisung handeln", dachte sich wohl ein Bim-Lenker, als er die Anzeige der Landespolizeidirektion Wien zu Gesicht bekam. Ein Lkw-Fahrer hatte den Straßenbahnchauffeur wegen Fahrerflucht angezeigt, ein gerichtliches Verfahren wurde auf Schiene gebracht.

"Es machte einen lauten Knall"

Der Prozess kam ins Rollen. Nach einigen Monaten kam es zur Verhandlung. Seine Straßenbahn hatte letztes Jahr beim Vorbeifahren angeblich den Rückspiegel eines Lkws touchiert. Der Kraftfahrer gab zu Protokoll, sie wäre gegen den Spiegel gekracht, als er ihn ausklappte. "Es machte einen sehr lauten Knall, die Bahn fuhr einfach weiter. Der Chauffeur hätte das nicht überhören können", meinte der Trucker.

"Auf der Bim war kein Kratzer"

Beim Richter stieß das auf taube Ohren. Der Straßenbahnfahrer bezweifelte überhaupt den Unfall: "In der Kabine hörte ich nichts und am Zug war kein Kratzer zu sehen."

Verteidiger Roman Tenschert legte nach: „Schuld am Unfall war ohnehin der Lkw-Lenker. Und wie bitte soll ein Straßenbahnfahrer Fahrerflucht begehen, wo jeder weiß, dass die Straßenbahn den Wiener Linien gehört?".

Freispruch und kein Schadenersatz

Tenschert erwirkte schlussendlich einen Freispruch. "Alles andere wäre eine Farce gewesen."

Die geringe Schadensumme am Lkw wurde nicht geltend gemacht. Der Schaden an der Bim-Garnitur auch nicht: Er betrug saftige 0 Euro.

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