Österreich

Bim-Messerstecher in Anstalt eingewiesen

Heute Redaktion
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Der 52-jährige Mann, der am 26. Jänner 2014 in Wien-Floridsdorf einen jungen Straßenbahnfahrer mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt hatte, wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Täter war zum Zeitpunkt der Attacke weder zurechnungs- noch schuldfähig.

 

Der 52-jährige Mann, der am 26. Jänner 2014 in Wien-Floridsdorf einen jungen weder zurechnungs- noch schuldfähig.

Der Mann, der im Verfahren beharrlich schwieg, war erstmals 2004 mit Drohanrufen bei den Wiener Linien aufgefallen. Da ließ er eine Sekretärin telefonisch wissen, er sei früher als Straßenbahnfahrer tätig gewesen, 1995 vom Fahrdienst abgezogen worden und habe dann endgültig seinen Job verloren. Sie sei Schuld an seiner Entlassung, beschied er der Sekretärin, und die Wiener Linien würden ihn seither "verfolgen".

Als die Mitarbeiterin ihm keine weitere Beachtung schenkte, tauchte der Mann 2006 erstmals persönlich in ihrem Büro auf und wiederholte seine Anschuldigungen. 2007 marschierte er in die Personalabteilung. Ab 2008 kam es zu drei bis vier Anrufen täglich, ehe er im Mai 2008 plötzlich vor der Wohnung der Sekretärin stand, die er zu diesem Zeitpunkt bereits jahrelang bedrängt hatte. In aufgebrachtem Zustand machte er die Frau einmal mehr darauf aufmerksam, sie sei Schuld an seinem gescheiterten Leben.

Hausverbot half nicht  

Die Wiener Linien erließen ein Hausverbot. Am 26. Jänner 2014 tauchte der 52-Jährige am Franz-Jonas-Platz auf, wo ein 24-jähriger Tramwayfahrer gerade eine Garnitur der Linie 31 zum Stoppen gebracht hatte und seine Mittagspause antreten wollte. Auf dem Weg zum Pausenraum griff ihn der 52-Jährige von hinten mit einem Stilett an. Neun Mal stach er dem vom Angriff völlig überraschten Mann in den Hinterkopf, in die Schläfe, ins Gesicht, die Schulter und in die Lenden.

"Ich habe versucht, das Messer abzuwehren", schilderte das Opfer als Zeuge. Dabei wurden mehrere Sehnen seiner linken Hand - der Mann ist Linkshänder - durchtrennt. Der Straßenbahnfahrer rief um Hilfe, konnte sich schließlich aber noch selbst in den Pausenraum retten. Er wurde unverzüglich ins Spital gebracht und vier Stunden lang notoperiert. Mehr als acht Monate war er im Krankenstand. Eine Straßenbahn kann er aus psychischen Gründen derzeit nicht mehr fahren.

Einweisung ist rechtskräftig

Der Täter wurde nun in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, die Entscheidung ist bereits rechtskräftig. Damit kann der Mann zeitlich unbefristet im sogenannten Maßnahmenvollzug angehalten und behandelt werden. Der 52-Jährige leidet laut einem psychiatrischen Gutachten an paranoider Schizophrenie und war zum Tatzeitpunkt weder zurechnungs- noch schuldfähig.

"Bei Ihnen liegt eine schwere schizophrene Störung mit Stimmenhören vor", bemerkte Richterin Martina Krainz. Zudem habe der Sachverständige eine "denkbar ungünstige Prognose" erstellt, derzufolge davon auszugehen sei, dass der Mann ohne Behandlung wieder Straftaten mit schweren Folgen setzen könnte. Mit der Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug ist erst dann zu rechnen, wenn Experten den Mann als geheilt oder nicht mehr gefährlich einstufen.