Österreich

Bimfahrer-Messerstecher unzurechnungsfähig

Heute Redaktion
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Der Mann, der am 26. Jänner 2014 in Floridsdorf einen jungen Straßenbahnfahrer mit einem Messer in den Kopf gestochen hat, muss sich vor Gericht nicht wegen versuchten Mordes verantworten. Er leidet an Schizophrenie und ist nicht schuldfähig.

Laut psychiatrischem Gutachten leidet der 52-Jährige an Schizophrenie und ist daher nicht schuldfähig. Somit kommt auf ihn keine Anklage wegen versuchten Mordes zu. Vielmehr wurde beim Straflandesgericht vor kurzem ein Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht.

Gerichtsverhandlung im Herbst

Die Verhandlung, in der Geschworene über diesen Antrag entscheiden müssen, startet am 25. September und ist auf zwei Tage anberaumt. Die Entscheidung soll am 2. Oktober fallen.

Der 23 Jahre alte Mitarbeiter der Wiener Linien hatte Ende Jänner um 11 Uhr 30 eine Garnitur der Linie 31 am Franz-Jonas-Platz gestoppt und wollte seine Mittagspause antreten. Auf dem Weg zu den Diensträumlichkeiten stürmte der Täter mit einem Messer auf ihn zu und stach mehrfach auf ihn ein.

Der Straßenbahnfahrer erlitt Stichwunden im Kopf-, Nacken- und Halsbereich und schwebte in Lebensgefahr. Es handelte sich um einen von mehreren Vorfällen, bei denen Mitarbeiter der Wiener Linien verletzt wurden.

Öffi-Fahrer leben gefährlich

Im April bekam ein Bim-Fahrer in Neubau  gemündet.