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Bin-Laden-Bodyguard soll wieder nach Deutschland

Heute Redaktion
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Sami A. wurde nach Tunesien abgeschoben, obwohl eine Abschiebung untersagt wurde. Nun muss der ehemalige Leibwächter von Bin Laden wieder zurückgeholt werden.

Seit Jahren gab es ein hin und her um Sami A. Der gebürtige Tunesier arbeitete für Al-Qaida-Chef Osama Bin Laden. Dennoch lebte er in Deutschland und kassierte ungeniert Geld vom Staat.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ergriff schließlich die Initiative und schob Sami A. nach Tunesien ab. "Grob rechtswidrig", meint das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Abschiebung verletze "grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien."

Zu spät informiert

Bereits vor 4 Jahren wurde Sami A. zum Thema. Zwei Mal widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Abschiebehindernis. Ende Juni ließ man den Tunesier sogar festnehmen.

Der mutmaßliche Terrorist ließ das jedoch nicht auf sich sitzen. Er wehrte sich vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. Dort entschied man: Eine Abschiebung ist noch immer nicht möglich. Der Grund ist jener, dass man keine "diplomatisch verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung" habe, dass Sami A. keine Folter drohe.

Das Problem an der Sache: Das Bundesamt wurde über das Verbot erst am Freitagmorgen informiert. Zu dem Zeitpunkt befand sich Sami A. längst im Flugzeug Richtung Tunesien.

Nun erklärte das Gericht in Gelsenkirchen: Sami A. muss wieder nach Deutschland gebracht werden.

Seine Vergangenheit

Sami A. lebt seit 1997 in Deutschland. Laut Gerichtsurteilen ging er von 1999 bis 2000 in afghanische Terrortrainingscamps, wo er auch Osama bin Laden kennen lernte und zu seinem Leibwächter wurde. Der Tunesier bestreitet dies jedoch. (slo)