Niederösterreich

"Bin nie schwarz gefahren und muss 230 € an ÖBB zahlen"

Unerfreuliche Post bekam jetzt ein Wiener vom Inkassobüro: Er sei ohne Ticket in einem Zug in NÖ erwischt worden und soll jetzt über 230 Euro zahlen.

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Die Jahreskarte des 35-jährigen Wieners
Die Jahreskarte des 35-jährigen Wieners
privat

Ein 35-jähriger Wiener ist angefressen und verzweifelt: Denn er soll als "Schwarzfahrer" 230,60 Euro zahlen, schwört aber, nie ohne Ticket gefahren zu sein.

"Das ist eine Frechheit"

Der Wiener bekam in der ersten Märzwoche einen Brief von einem Inkassobüro. Vorwurf: Er sei ohne gültigen Fahrschein in einem ÖBB-Zug in Niederösterreich gefahren, sei erwischt worden und habe dabei die Jahreskarte der "Wiener Linien" hergezeigt. "Ich habe nie davor Post von der ÖBB bekommen, keinen erreicht. Außerdem ist eine Jahreskarte kein gültiger Lichbildausweis. Das könnte jemand anders gewesen sein", so Andreas A. (Name geändert).

Der Wiener hat auch bereits bei "Wiener Linien" angefragt, ob eventuell ein Duplikat seiner Jahreskarte beantragt worden ist. "Ich bin in Privatkonkurs und habe eine 16 Monate alte Tochter und dann will mir die ÖBB das Weisse aus den Augen holen. Das ist eine Frechheit", so Andreas A. weiter.

"Alles dokumentiert"

Laut ÖBB ist im Inkasso-Tool alles dokumentiert: "Am 13. Jänner 2021 um 12:41 Uhr wurde der besagte Herr in Zug 29517 Richtung Wien Praterstern, bei Bahnhof Helmahof kontrolliert. Ohne Ticket. Als Ausweis diente eine Wiener Linien- Jahreskarte mit der Nummer: 4802290858 (Anm.: Nummer ist ident). Die Datenangabe wurde nicht verweigert. Auf der Jahreskarte ist normalerweise ein Foto, daher wird es bei der Kontrolle auch akzeptiert. Wäre kein Foto oben, müsste zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis vorgezeigt werden. Wir haben keinen Einspruch von dem besagten Herrn erhalten, daher gibt es keine direkte Korrespondenz zwischen ihm und uns. Die Inkassofirma meldete sich bei uns, nachdem er sie kontaktierte. Die Nachforderung blieb unsererseits aufrecht, weil die Jahreskarte bei der Kontrolle von der Zugbegleiterin erfasst wurde. Um die vorliegenden Daten abzugleichen, ist ein Foto der Jahreskarte von Herrn A. erforderlich. Dann können wir die Nummern vergleichen. Wenn seine Jahreskarte nicht von ihm verwendet worden sein sollte, dann brauchen wir eine Verlustmeldung."